Abmahnung Marke KAYFUN / SMtec GmbH

Abmahnung Marke KAYFUN / SMtec GmbH
03.03.2015165 Mal gelesen
Aktuell kontaktieren uns Mandanten wegen Abmahnungen der SMtec GmbH wegen Verletzung der Marke KAYFUN. Die SMtec GmbH lässt sich von der Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft anwaltlich vertreten.

Aktuell kontaktieren uns Mandanten  wegen Abmahnungen der SMtec GmbH wegen Verletzung der Marke KAYFUN. Die SMtec GmbH lässt sich von der Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft anwaltlich vertreten.

Gegenstand der Abmahnungen ist die Marke "KAYFUN",  deren  Inhaber die SMtec GmbH ist. Der Schutzbereich der Marke "KAYFUN"  umfasst Waren aus Metall, Dampferzeugungsgeräte und elektronische Zigaretten. Dabei wird die Marke "KAYFUN" seit vielen Jahren für einen bestimmten Verdampfer im Bereich der E-Zigaretten verwendet.

Die Rechtsanwälte Alpmann Fröhlich fordern im Rahmen der Abmahnung im Auftrag der SMtec GmbH:

1) Die Abgabe einer  strafbewehrten Unterlassungserklärung im Bezug auf die Benutzung des Kennzeichens KAYFUN.
2) Auskunft, um mögliche Schadenersatzansprüche berechnen zu können.
3) Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen Markenverletzung

Als Fachkanzlei und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen wir Ihre Abmahnung. Der europäische Gerichtshof hat in letzter Zeit in diversen Entscheidungen für markenrechtliche Unterlassungsansprüche Einschränkungen angeordnet, wie etwa die marktmäßige Verwendung.

Daher besteht tatsächlich nicht immer ein Unterlassungsanspruch. Häufig wird übersehen, dass die Angriffsmarke prioritätsälter sein muss. Der Inhaber einer Marke kann nämlich nicht gegen ältere Rechte des Verletzers vorgehen.  Auch werden zum Beispiel Präsentationen auf Messen, die ältere Rechte begründen können, häufig übersehen. Auch eine beschreibende Benutzung (§ 23 Nr. 2 MarkenG) kann nicht untersagt werden.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen. Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Fall und nehmen uns Zeit für Sie.

Bei Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Telefon: 49 (0) 89 / 37 41 85 32
Telefax: 49 (0) 89 / 41 61 27 46
Mobil: 49 (0) 160 / 96 91 53 07

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