Markenrecht: Geldhäuser streiten um Verwendung eines roten Farbtons

Markenrecht: Geldhäuser streiten um Verwendung eines roten Farbtons
18.02.2015672 Mal gelesen
Zwei große Kreditinstitute streiten um die Verwendung eines bestimmten Farbtons. Denn: Farben haben auf die Verbraucher eine große und einprägende Wirkung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Farben rufen bei Menschen Assoziationen hervor. Dabei geht es nicht nur um die grüne Natur, den blauen Himmel oder die gelbe Sonne. Es geht auch ganz konkret um Produkte, die mit bestimmten Farben automatisch verbunden werden. Daher spielen so genannte Farbmarken in der Wirtschaft eine große Rolle, da die Farbe beim Kunden die Assoziation zu einem bestimmten Produkt, bzw. Hersteller oder Dienstleister hervorruft.

Daher streiten sich auch zwei Geldhäuser um die Verwendung des roten Farbtons HKS 13. Den hatte eines der beiden Kreditinstitute schon 2007 beim Deutschen Patentamt als Farbmarke schützen lassen. Doch auch die andere Bank trägt diesen Rotton in ihrem Schriftzug. Seitdem gibt es Streit um die Verwendung dieses Farbtons. Dieser Streit beschäftigte schon den Europäischen Gerichtshof (EuGH)und das Bundespatentgericht. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verbraucher mit dem besagten Farbton tatsächlich überwiegend ein bestimmtes Geldhaus verbinden. Das Ende des Streits ist nach wie vor offen.

Der Rechtsstreit zeigt aber auch welch große Bedeutung eine so genannte Farbmarke für ein Unternehmen haben kann. In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof im Streit um einen gelben Farbton der Beklagten die Verwendung der eingetragenen Farbmarke untersagt (Az.: I ZR 228/12).

Marken, auch Farbmarken, erzeugen einen hohen Wiedererkennungswert und haben für Unternehmen daher einen beachtlichen Wert. Je bekannter die Marke ist, umso höher ist ihr Wert einzuschätzen. Daher ist es auch wichtig, diese Marke schützen zu lassen, damit nicht Dritte von diesem Erfolg der Marke profitieren. Bedeutend ist auch der territoriale Wirkungsbereich einer Marke. Besonders für international operierende Unternehmen ist es wichtig, diesen Wirkungsbereich auch über die Staatsgrenzen auszudehnen. Kommt es zu Verletzungen der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Allerdings muss der Eintrag einer Marke ins Register auch gut vorbereitet sein und darf nicht die Rechte Dritter verletzen. Zur Unterstützung können sich betroffene Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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