Wettbewerbsrechtiche Abmahnung der bonodo UG aus Bielefeld gegenüber ebay Händler wegen alter Widerrufsbelehrung

Wettbewerbs- und Markenrecht
17.02.20151945 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der bonodo UG vor. Abgemahnt wird eine veraltete Widerrufsbelehrung sowie das Fehlen eines Widerrufsformulars.

Die Abmahnung stammt vom vermeintlichen Wettbewerber selbst.

Er fordert keine Unterlassunsgerklärung. Allerdings soll eine Kostenpauschale von 87,60 € gezahlt werden.


Wird das zu unterlassene Verhalten nicht binnen 72 Stunden eingestellt, wird eine anwaltliche Abmahnung angedroht. Folglich die zweite Abmahnung. Sein Schreiben tituliert der vermeintliche Wettberwer auch mit "Wettbewerbsrechtliche Abmahnung".


Wir sind gespannt, wie der Kollege bei der 2. Abmahnung die Erforderlichkeit seiner Abmahnkosten begründen wird.


Aufföllig ist noch, dass der ebay Account der Abmahnerin keine aktiven Artikel aufzeigt. Der Account weist unter 300 Bewertungen auf.


Insgesamt sehen wir Indizien gegeben, die einen Rechtmißbrauchseinwand begründen könnten.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt R. Euskirchen

www.ra-euskirchen.de