Mit der an einen Mitbewerber gerichteten wettbewerbsrechtlichen Abmahung rügt die Japado Ltd. das Angebot eines Schuhs auf der Verkaufsplattform eBay mit der Verwendung der Bezeichnung "Chucks" in der Artikelüberschrift, obwohl es sich tatsächlich nicht um Schuhe dieser Art handeln soll.
Gerügt wird insoweit von der Japado Ltd. eine Irreführung des Verbrauchers, da die Gefahr der Verwechslung bestehe.
Im Rahmen der Abmahnung der Japado Ltd. wird der Adressat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, die für den Fall der Zuwiderhandlung im beigefügten Entwurf eine starre Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- EUR gefordert.
Ferner wird unter Absatz II. der Abmahnung der Japado Ltd. angeführt, der Adressat sei "
(...) zum Schadensersatz sowie grundsätzlich zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet.".
Entsprechende Fristen dazu werden allerdings nicht gesetzt.
Auffällig ist, dass in der vorliegenden Abmahnung der Japado Ltd. die ansonsten übliche Aufforderung zur Kostenerstattung fehlt.
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