Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 19.11.2014 wegen ausschließlicher Angabe einer Postfachadresse im Impressum bei eBay Kleinanzeigen

Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 19.11.2014 wegen ausschließlicher Angabe einer Postfachadresse im Impressum bei eBay Kleinanzeigen
02.12.2014235 Mal gelesen
In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese lediglich eine Postfachadresse im Rahmen der rechtlichen Informationen auf dem Anzeigenportal eBay-Kleinanzeigen angegeben hat.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Kostenpauschale in Höhe 100, 00 € zzgl. 7 % MwSt. gefordert.

Tatsächlich ist es so, dass die alleinige Angabe einer Postfachadresse nach der ständigen Rechtsprechung als wettbewerbswidrig zu beanstanden ist. Der Grund liegt auf der Hand. Die Postfachadresse dient nicht als ladungsfähige Anschrift.

Es ist daher allen Onlinehändlern anzuraten eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, um Abmahnungen der Wettbewerbszentrale, anderer Wettbewerbsvereinigungen oder Mitbewerber zu unterbinden.

Liegt eine Abmahnung jedoch im Briefkasten, ist unbedingtes richtiges Handeln angezeigt. In den meisten Fällen bietet es sich an, die anliegende Unterlassungserklärung zu modifizieren.

Häufig sind auch noch weitere Verletzungen in den AGB und Rechtstexten zu finden, die zunächst nicht Gegenstand der ersten Abmahnung waren. Um hier weitere unangenehme Überraschungen zu verhindern, sollte der Onlineauftritt einer professionellen Überprüfung unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!