Möchten Sie eine Marke oder ein Design (Geschmacksmuster) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden/eintragen?

Möchten Sie eine Marke oder ein Design (Geschmacksmuster) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden/eintragen?
16.11.2014618 Mal gelesen
Sowohl Marken als auch Designs (Geschmacksmuster) können für Individualität, Qualität oder andere positive Eigenschaften stehen. Sie können Wiedererkennungswert haben und bestimmte Vorstellungen und Wirkungen hervorrufen.

Gerade bei der Kreation von Markennamen werden häufig außergewöhnliche, prägnante und einprägsame Markennamen erdacht, um genau diese positiven Effekte zu erzielen. In der Namenswahl liegt jedoch in einer Reihe von Fällen das Problem: nicht jeder wohlklingende Markenname ist eintragungsfähig. Eine Markeneintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Es dürfen der Eintragung beispielsweise keine Schutzhindernisse entgegenstehen. So sind rein produktbeschreibende Marken nach § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG (Markengesetz) nicht eintragungsfähig. Auch muss die einzutragende Marke im Verhältnis zu bereits bestehenden Marken genügend Unterscheidungskraft besitzen.

 

Beim DPMA können neben Marken u.a. auch Designs, früher Geschmacksmuster genannt, eingetragen werden. Das eingetragene Design schützt z.B. die Farb- und Formgebung von 2- oder 3-dimensionalen Gegenständen.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Anmeldung Ihrer Marke bzw. der Eintragung Ihres Designs und übernehmen für Sie das gesamte Verfahren auch entsprechende der Recherchen . Auch nach der Eintragung ist es wichtig, die Eintragungen neuer Marken in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Nur so können Sie sicher sein, dass Konkurrenten nicht die Popularität Ihrer Marke für eigene Zwecke ausnutzen. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Kollisionsüberwachung, der Verfolgung von Markenrechtsverletzungen sowie den Widerspruchs- und Löschungsverfahren behilflich.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch, um alles weitere zu besprechen.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de