Jedoch sei nach Ansicht des Rechtsanwalts Göktekin der Anbieter entgegen seiner eigenen Einschätzung nicht als Privatverkäufer, sondern als Gewerbetreibender einzustufen. Als gewerblicher Verkäufer müsse der Abgemahnte den Käufern jedoch sowohl eine Widerrufsbelehrung als auch ein Impressum mitteilen.
Da der Abgemahnte Gewerbetreibender und Mitbewerber der AlbaTrezz GmbH sei und als solcher weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Impressum mitgeteilt habe, sei hier von einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr.11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) auszugehen.
Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert den Abgemahnten in seinem Schreiben auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten in Höhe von 745,40 € auf einen Streitwert von 10.000,- Euro zu zahlen.
Jetzt ist es überaus wichtig, richtig zu handeln. Geben Sie nicht ungeprüft und überstürzt den Forderungen der Kanzlei nach. Jedoch sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse auch nicht untätig bleiben. Denn bei Nichtreaktion droht möglicherweise eine einstweilige Verfügung, ein Mahnbescheid oder einer Klage. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, da dort erhebliche weitere Gerichts- und Anwaltskosten auf Sie zukommen könnten.
Ein Rechtsanwalt, der Erfahrung in dem Bereich Wettbewerbsrecht und mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat, kann in dieser Situation sehr hilfreich sein. Dieser kann prüfen, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln Ihrerseits vorliegt, wie dies von Rechtsanwalt Göktekin behauptet wird. Dies hängt immer von den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls ab. Auch kann ein fachkundiger Anwalt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben und ggf. auch eine Reduzierung der geforderten Beträge bewirken.
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen die Abmahnung.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Weitere Informationen erhalten Sie unter: