Grundpreisangabe ! Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher durch Rechtsanwalt Sandhage

Grundpreisangabe ! Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher durch Rechtsanwalt Sandhage
17.09.2014702 Mal gelesen
Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher, Pfarrer-Krause-Straße 63h, 56077 Koblenz, vorgelegt, welche wieder durch Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ausgesprochen wird.

Auch in dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher wird das Thema Grundpreisangabe thematisiert. Betroffen ist das Marktsegment Kosmetik auf der Verkaufsplattform eBay.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche in der vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafe von 2.500,00 EUR "für jeden künftigen Verstoß" vorsieht, wird in der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Artur Hornbacher noch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten zur Höhe von 612,80 EUR gefordert.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zum Thema Preisangabenverordnung bergen ein erhöhtes Risiko.

Seien Sie vorsichtig bei der Formulierung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, falls Sie eine solche überhaupt abgeben. In Einzelfällen gilt das Motto "Schweigen ist Gold" und es empfiehlt sich eher, eine einstweilige Verfügung zu "kassieren".

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Artur Hornbacher erhalten ?

Lassen Sie sich beraten.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers

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