XING Impressum laut LG Stuttgart nicht leicht erkennbar
Die Richter des Landgerichtes Stuttgart hatten in ihrem Urteil vom 27.07.2014 (Az. 11 O 51/14) eine Verletzung der Impressumspflicht bei XING darin gesehen, dass der Impressum- Link angeblich nicht leicht genug erkennbar sei. Dies ergebe sich daraus, dass die Nutzer erst nach Scrollen diesen Link bemerken würden. Darüber hinaus sei der Impressum-Link aufgrund der geringeren Größe der Schrift zu unauffällig gestaltet.
XING hat jetzt den Impressum-Link aufgrund dieser Entscheidung weiter nach oben gesetzt und zudem die Schrift vergrößert. Aufgrund dessen dürfte keine ernstzunehmende Abmahngefahr mehr bestehen, weil dieser Link jetzt ohne Scrollen des Nutzers sichtbar ist. Zweifelhaft ist bereits, ob bei der früheren Gestaltung des XING Impressums ein Verstoß gegen die Impressumspflicht vorlag. Von daher spricht vieles dafür, dass dieses nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichtes Stuttgart keinen Bestand haben wird.
Was bei geschäftsmäßigen XING-Profilen wichtig ist
Wichtig ist vor allem, dass ein mit der Impressum-Funktion angelegtes geschäftsmäßiges Profil bei XING ein vollständiges Impressum mit allen erforderlichen Angaben enthält. Ansonsten besteht nach wie vor ein hohes Abmahnrisiko durch geschäftstüchtige Abmahnanwälte. Welche Angaben ein Impressum enthalten muss, richtet sich vor allem nach der Rechtsform. Die Angaben im Impressum sollten unbedingt aktuell gehalten werden.
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