Wettbewerbsrechtlicher Verstoß (UWG) – Online-Händlern droht Abmahnung wg. z.B. falscher Widerrufsbelehrung bzw. fehlender Informationspflichten

Wettbewerbsrechtlicher Verstoß (UWG) – Online-Händlern droht Abmahnung wg. z.B. falscher Widerrufsbelehrung bzw. fehlender Informationspflichten
30.06.2014251 Mal gelesen
Die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) zum 13.06.2014 haben es in sich: Es kam u.a. im Fernabsatzrecht zu Änderungen des Verbraucherrechts, wie z.B. bei der Widerrufsbelehrung und den Informationspflichten. Auch gibt es nun ein Muster-Widerrufsformular.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen könnten Online-Händlern seit dem 13.06.2014 bei falschen Widerrufsbelehrungen oder fehlenden Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.

Die fehlende oder falsche Umsetzung der Gesetzesänderungen durch Online-Händler kann Angriffsfläche für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von z.B. Mitbewerbern bieten. Diese könnten die fehlende Anpassung von z.B. Online-Shops oder Ebay-Accounts an die neuen gesetzlichen Regelungen bemängeln.

Falls Sie bereits eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der fehlenden Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben bei Widerrufsbelehrung bzw. Informationspflichten erhalten haben, sind wir Ihnen gerne bei der Verteidigung behilflich. Hier sollte ein auf das Gebiet Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob bzw. inwieweit die Abmahnung gegen Sie berechtigt ist und inwieweit die Forderungen abgewehrt oder zumindest reduziert werden können.

Wenn Sie Online-Händler sind und Ihr Online-Shop oder Ihr eBay oder Amazon-Account noch nicht den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist dringend zu empfehlen, dies so schnell wie möglich nachzuholen. Denn nur so können Sie sichergehen, dass Sie nicht Gefahr laufen, wegen fehlender Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben eine Abmahnung zu erhalten. Wir sind Ihnen gerne behilflich, Ihren Online-Shop gegen Abmahnungen abzusichern.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im gesamten Bundesgebiet zur Seite. 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de