Wettbewerbsrecht: Abmahnung vom „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ wegen irreführender Werbung - § 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz)

Wettbewerbsrecht:  Abmahnung vom „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ wegen irreführender Werbung - § 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz)
27.06.2014339 Mal gelesen
Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e.V. erhalten? Der „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ mahnt wettbewerbsrechtliche Verstöße von Heilpraktikern ab. Gegenstand solcher Abmahnungen sind z.B. Angaben bei Behandlungen mit Ohrenkerzen oder dem sog. Schröpfen.

In einem uns vorliegenden Fall hat der Verein "Deutscher Konsumentenbund e.V." aus Kassel eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung versendet.

In der Abmahnung bemängelt er Verein, dass eine Internetseite unzulässige irreführende Werbung enthalte. Auf der Internetseite soll der Abgemahnte die Behandlung mit Ohrenkerzen und das sogenannte Schröpfen in einer Weise beworben haben, die als unzulässige irreführende Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoße.

Nach § 3 HWG (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens) liegt z.B. eine unzulässige irreführende Werbung vor, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben.

Diese Voraussetzungen seien, so der Deutsche Konsumentenbund e.V., hier erfüllt, da angeblich weder die Ohrkerzenbehandlung noch das Schröpfen die beschriebenen Wirkungen erzielen.    

Der  Verein fordert, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen und den rechtswidrigen Zustand sofort zu beseitigen, die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Kosten der Abmahnung i.H.v. 258,94€.  

Bevor den Forderungen des Vereins "Deutscher Konsumentenbund e.V." unüberlegt und ungeprüft nachgegangen wird, ist es ratsam, dass ein Rechtsanwalt, der Erfahrung auf dem Gebiet Wettbewerbsrecht hat, die Abmahnung prüft.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit zur Seite. 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de