Abmahnung von Remmen Rechtsanwälte für die Volkswagen AG wegen Markenverletzung

Wettbewerbs- und Markenrecht
14.05.2014432 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Remmen Rechtsanwälte vor. Die Volkswagen AG hat Remmen Rechtsanwälte damit beauftragt, unter anderem die Verletzung der Marken "VW im Kreis" sowie "GTI" abzumahnen.

Der Empfänger der Abmahnung hat bei eBay Artikel zum Kauf angeboten, die mit den Marken der Volkswagen AG gekennzeichnet sind. Die von dem Betroffenen angebotenen Waren seien nach den Angaben von Remmen Rechtsanwälte den Marken der Volkswagen AG identisch.

Remmen Rechtsanwälte führt in der Abmahnung aus, dass sich der Abgemahnte den positiven Aufmerksamkeitswert der Marken der Volkswagen AG ohne Gegenleistung und ohne eigene Anstrengungen zur Erreichung des eigenen wirtschaftlichen Erfolges zunutze mache.

Die Kanzlei Remmen fordert in der Abmahnung vom Empfänger:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

- Auskunftserteilung zum Zwecke der Berechnung des Schadens bezüglich Hersteller, Lieferanten

  und Menge der angebotenen Ware

- Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Ware bzw. Beseitigung der bereits an

  nicht Endverbraucher versandten markenverletzend gekennzeichneten ware

- Erstattung von Rechtsverfolgungskosten bei einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 Euro

- Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro

Haben Sie eine Abmahnung der Remmen Rechtsanwälte für die Volkswagen AG erhalten?

Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung ist es wichtig, richtig zu reagieren. Die der Abmahnung

beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne einfach ohne anwaltliche Beratung

unterzeichnet werden.

Die in einer derartigen Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche können häufig selbst dann gemindert

werden, wenn der vorgeworfene Verstoß an sich zutreffend ist.

Ob und ggf. wie Sie sich gegen die erhaltene Abmahnung verteidigen können, sollten Sie daher stets mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt erörtern. Daher sollten Sie Folgendes beachten:

Notieren Sie sich die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen und halten Sie diese ein.

Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu mir auf und schicken Sie Ihre Abmahnung mit Ihren Kontaktdaten an info@rechtsanwalt-neuwirth.de oder per Fax an 0711/25383786. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Für die Zusendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstraße 12
70599 Stuttgart

Tel.: 0711/253 83 785
Fax: 0711/253 83 786

Mobil: 01705889606

Mail: info@rechtsanwalt-neuwirth.de
www.rechtsanwalt-neuwirth.de