Preisangabenverordnung: BGH zur Grundpreisangabe bei Gratiszugaben

Wettbewerbs- und Markenrecht
28.04.2014212 Mal gelesen
In einer aktuellen Entscheidung setzt sich der BGH mit der Problematik auseinander, wie der Grundpreis anzugeben ist, wenn eine Gratiszugabe erfolgt. Betroffen war hier das Marktsegment Getränke.

Der BGH (Urteil vom 31.10.2013, I ZR 139/12 - "2 Flaschen GRATIS") hat nunmehr insoweit entschieden, dass die nach der Preisangabenverordnung erforderliche Grundpreisangabe auf Basis der Gesamtmenge erfolgen kann, auch wenn die Ware mit Gratiszugabe beworben wird.

Streitgegenständlich war die Bewerbung von Getränken mit dem Zusatz "2 Flaschen gratis".

Leitsatz des BGH:

"Es stellt keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetra?nks) zum beworbenen Endpreis errechnet."

Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

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