Abmahnung Rechtsanwalt Karwiese für Ralf Reinhardt Lengwenus – Wettbewerbsrecht eBay – Widerrufsrecht

Abmahnung Rechtsanwalt Karwiese für Ralf Reinhardt  Lengwenus – Wettbewerbsrecht eBay – Widerrufsrecht
24.04.2014725 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung vom 11.04.2014 im Auftrag des Herrn Ralf Reinhardt Lengwenus vor. Die Abmahnung wurde durch Rechtsanwalt Karwiese aus Hannover ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung ist ein vermeintlicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht aufgrund einer mangelhaft vorgehaltenen Widerrufsbelehrung.

Gefordert werden Kosten aus einem Streitwert von 10.000, 00 €, mithin Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 745, 40 €.

Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Interessant bei der uns vorliegenden Abmahnung ist, dass der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Musterbeispiel beigefügt ist, wie angeblich richtig zu belehren ist.

Bitte unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form, sondern lassen sich beraten. Einerseits ist diese zu weit gefasst, andererseits ist das beigefügte Muster, welches uns vorliegt ebenfalls abmahnfähig. Die Abmahnung hat ferner weitere Angriffspunkte, so dass nicht unüberlegt gehandelt werden sollte.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren  zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet und verteidigt.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!