Abmahnung vom Warenzeichenverband Rostfrei Edelstahl e.V. über die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen wegen Verletzung der Rechte an der Bildmarke „Rostfrei“

Abmahnung vom Warenzeichenverband Rostfrei Edelstahl e.V. über die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen wegen Verletzung der Rechte an der Bildmarke „Rostfrei“
17.04.2014319 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Linderhaus Stabreit Langen für den Warenzeichenverband Rostfrei Edelstahl e.V. erhalten? Dann stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen mahnen für den Warenzeichenverband Rostfrei Edelstahl e.V. Anbieter von Halbzeug- und Ferigprodukten ab. Mir liegt aktuell ein entsprechendes Abmahnschreiben vor. Gerügt wird die Verletzung der Rechte an der Bildmarke des Vereins. Neben einer Unterlassungserklärung und einer Auskunfterteilung werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 Euro in Höhe von 2.348,94 Euro gefordert. Die dem mir vorliegenden Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor und ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst.

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung vom Warenzeichenverband Rostfrei Edelstahl e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

 

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

 

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

 

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internet-Auftritts zur Verfügung. Sprechen Sie mich einfach an.

 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

 

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