IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt ebay Händler ab

Wettbewerbs- und Markenrecht
22.01.2014206 Mal gelesen
Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt laut aktuellen Berichten vielfach Online Händler ab. Uns liegt aktuell eine Abmahnung vom 16.01.2014 vor.

Dem ebay Händler wird vorgeworfen, die nach der PangV erforderliche Grundpreisangabe nicht in unmittlebarer Nähe zum Endpreis anzugeben. Der abgemahnte Händler verwendete zur Grundpreisangabe die von ebay vorgehaltene zweite Titelzeile. Diese Titelzeile wird jedoch nicht bei jeder Suchansicht dargestellt. Das Verhalten des Abgemahnten sei deswegen unlauter. Man mag über das Abmahnverhalten denken wie man möchte. Es ist jedenfalls festzuhalten, dass der vorgeworfene Verstoß tatsächlich geeignet sein kann, einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Keinesfalls sollten Sie aber dier vorformulierte Unterlassungserkkärung unterschreiben, die viel zu weitreichend formuliert ist.

Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt René Euskirchen zur Verfügung.

0228-9619720

www.ra-euskirchen.de

UPDATE 21.02.2014:

Uns liegen weitere Abmahnungen der IDO vor. Es hat den Anschein, dass dieser Interessensverband grossflächig Abmahnungnen verschickt.

Lassen Sie sich beraten!