Abmahnung Sandhage Rechtsanwälte im Auftrag der Sanitaer-Versand Ltd. vom 28.11.2013 wegen vermeintlicher unlauterer Werbung mit Herstellergarantie

Abmahnung  Sandhage Rechtsanwälte im Auftrag der Sanitaer-Versand Ltd. vom 28.11.2013 wegen vermeintlicher unlauterer Werbung mit Herstellergarantie
17.12.2013295 Mal gelesen
Wie bereits häufiger in der Vergangenheit wurde uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei Sandhage zur Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Dieser vertritt anscheinend seit kurzem die Sanitaer-Versand Ltd., welche ihrerseits im Fernabsatzhandel im Rahmen eines Online-Shops Produkte aus dem Sanitärbereich verkauft.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft nicht ordnungsgemäß mit Garantien auf eBay werbe, da Sie nicht die wesentlichen Angaben für die Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche vorhalte.

In der Abmahnung wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie selbstverständlich Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 480, 20 € gefordert.

Auffällig ist, dass eine kurze Internetrecherche ergibt, dass anscheinend in einer relativen kurzen Zeit eine nicht unerhebliche Anzahl an Abmahnungen ausgesprochen worden ist. Ob möglicherweise ein Fall von Rechtsmissbrauch gegeben ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Doch was sind die Rechtsfolgen im Falle eines Rechtsmissbrauches?

Soweit tatsächlich rechtsmissbräuchliches Verhalten gegeben ist, steht dem Abmahner ein Anspruch auf Unterlassung sowie ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zu. Es gibt sodann verschiedene Möglichkeiten der Verteidigung, die von der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung und der Verweigerung der gewünschten Zahlung, bis zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlungsverweigerung reichen können.

Jedoch sollte das Abmahnschreiben keinesfalls ignoriert werden. Der Gegenseite muss unabhängig von der Art und Wahl der Verteidigung klar gemacht werden, dass man rechtsmissbräuchliches Handeln annimmt. Dies sollte auf jeden Fall durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Soweit eine Reaktion nicht erfolgt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gegenseite mit einer einstweiligen Verfügung reagiert. Sollte dies dennoch geschehen, dürften durchaus Chancen gegeben sein, diese erfolgreich mit dem gerichtlichen Widerspruch zu Fall zu bringen.

Welche allgemeinen Möglichkeiten der Verteidigung bestehen noch?

Häufig lohnt sich auch ein Blick in den Internetauftritt des Gegners, um ihn mit möglichen eigenen Wettbewerbsverstößen zu konfrontieren. Lassen Sie daher am besten einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz über den Shop der Gegenseite drüber schauen. Aus eigener Erfahrung darf ich sagen, dass häufig selbst nicht unerhebliche Verstöße vorgefunden werden können. Zwar sollte nach unserer Auffassung gerade mit dem Instrument einer formalen Gegenabmahnung vorsichtig umgegangen werden, da diese Ihnen als Abgemahnten selber Kosten verursacht, und sie hierdurch wirtschaftlich nicht besser stehen. Häufig führt jedoch bereits der Hinweis auf etwaige Wettbewerbsverstöße dazu, dass von den eigenen (Kosten-)Ansprüchen des Abmahners Abstand genommen wird. Um Risiken zu vermeiden, sollte bei Vorliegen des eigenen Wettbewerbsverstoßes jedoch über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung definitiv nachgedacht werden.

Parallel dazu sollte auch der eigene Shop einer Überprüfung unterzogen werden, um weitere Abmahnungen zu verhindern. Auch hierfür stehen wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Hauptsacheklage wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, ist Eile geboten. Wir stehen Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung und haben in den vergangenen Jahren bereits hunderte Onlinehändler im ganzen Bundesgebiet vertreten.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!