Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei ebay - fehlender Grundpreisangaben in der Galerieansicht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei ebay - fehlender Grundpreisangaben in der Galerieansicht
16.12.2013910 Mal gelesen
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen mahnt mit Schreiben vom 06.12.2013 einen eBay Händler wegen unvollständiger Preisangaben bei eBay Angeboten ab, die in der Galerieansicht nur durch den "Mouse-Over-Effekt" sichtbar wurden.

IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. setzt sich lt. Eigendarstellung im Interesse seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen ein.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Pauschale für die Abmahnkosten von 195,- EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt., mithin 232,05 EUR.

Abgemahnt werden unvollständige Preisangaben für Kosmetikprodukte auf eBay Angebotsseiten, die zwar in der Artikelüberschrift eingesetzt waren, aber nicht auf den ersten 55 Stellen, so dass diese beispielsweise in der Galerieansicht nur dann einsehbar waren, wenn man den "Mousover Effekt" nutzte.

Daraus folge unter Verweis auf ein Urteil des LG Bochum vom 19.06.2013 zum Az.: I-13 O 69/13 die fehlende Grundpreisangabe in unmittelbarer Nähe des Endpreises (§ 2 Abs. 1 PAngV).

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig beratend zur Seite.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung gern für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falles.

Vorerst empfehle ich

  • nicht die geforderte Erklärung abzugeben und auch keine Zahlung zu leisten
  • Ohne vorherige Rücksprache mit einem auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen,  um in Verhandlungen einzutreten.
  • Innerhalb der gesetzten Fristen auf jeden Fall zu reagieren, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten für Sie auslöst.

Weitere Informationen zu Abmahnungen im Onlinehandel erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/onlinhandler/