Abmahnung Markenrecht: Microsoft Corporation / FPS Rechtsanwälte (Grenzbeschlagnahme)

Wettbewerbs- und Markenrecht
29.11.2013576 Mal gelesen
Markenrecht: Einfuhr von gefälschter Software Ein weiteres Mal hat uns eine markenrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für das Softwareunternehmen Microsoft erreicht. Die Microsoft Corporation aus den USA ist weltweit bekannt für die Windows-Betriebssysteme, zu denen beispielsweise auch „Microsoft Windows 7 Home Premium“ und „Microsoft Windows 7 Ultimate“ gehören.

Aus der Abmahnung geht hervor, dass der Betroffene Datenträger mit oben genannten Betriebssystemen nach Deutschland eingeführt haben sollte, wobei es sich hierbei der Abmahnung zufolge um Verletzungshandlungen gegen das Markenrecht von Microsoft handeln sollte. Bei den eingestanzten IFPI-Moud-Codes auf den Datenträgern sollte es sich nicht um autorisierte Replikatoren von Microsoft gehandelt haben.

Die FPS Rechtsanwälte werfen dem Betroffenen somit eine Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vor und fordern:

-          Abgabe einer Unterlassungserklärung

-          Auskunft und Rechnungslegung

-          Herausgabe der restlichen Datenträger zwecks Vernichtung

-          Zahlung des Schadensersatzes von 2.636,90€ (aus einem Gegenstandswert von 200.000,- €)

Bei ergebnislosem Ablauf der Frist drohen die FPS Rechtsanwälte gerichtliche Schritte an.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Auch in solchen Fällen raten wir Abgemahnten, die beigelegte Unterlassungserklärung vorerst nicht zu unterschreiben und Rücksprache mit einem fachlich versierten Rechtsanwalt halten. Denn statt sich den Forderungen der Abmahner bedenkenlos zu verpflichten, sollte man mit Hilfe eines Rechtsbeistands mögliche Alternative überdenken. Vorliegend lag eine Verletzung von Markenrechten beispielsweise schlicht nicht vor, so dass den Forderungen nicht nachgekommen werden musste. In solchen Konstellationen können sich im Gegenteil Gegenforderungen aufgrund einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung ergeben.

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt die Abmahnung überprüfen und nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kernkompetenz Markenrecht bei den Rechtsanwälten am Kreuztor:

Für unsere Kanzlei ist das Markenrecht ein bekanntes Gebiet, in welchem wir uns seit vielen Jahren bewegen. Neben unserer fachlichen Kompetenz verfügen wir also auch über die angemessene Erfahrung, um Mandanten bundesweit verteidigen zu können.

Wenn Sie Interesse an den Leistungen unserer Kanzlei für Ihren persönlichen Fall haben, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Schicken Sie uns dazu eine Mail oder ein Fax oder besuchen Sie uns unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/  Wir werden uns bei Ihnen melden.

 Wir bieten unseren Mandanten:

-          kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-          Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung

-          im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig