Domain „fluege.de“ kann nicht als Marke geschützt werden

Domain „fluege.de“ kann nicht als Marke geschützt werden
18.10.2013685 Mal gelesen
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat gegen die Eintragung der Marke „fluege.de“ entschieden. Danach kann die Domain “fluege.de” nicht als Gemeinschaftswortmarke für Werbung, Transportwesen, Veranstaltung von Reisen und weitere beantragte Dienstleistungen eingetragen werden.

Vorhandensein von Unterscheidungskraft

Voraussetzung für eine solche Eintragung als Marke ist das Vorhandensein der Unterscheidungskraft. Eben diese liegt hier nicht vor, da es sich bei "fluege.de" um eine beschreibende Angabe handele. Daran ändert auch die Schreibweise des Wotbestandteils "fluege" nichts. Denn die Schreibweise des Umlauts "ü" als "ue" ist im Internet üblich und stellt aus diesem Grund für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit mehr dar.

Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke nicht rechtzeitig nachgewiesen

Die Unister Group hatte außerdem darauf hingewiesen, dass die Marke deshalb einzutragen sei, weil die umfangreiche Benutzung der Domain "fluege.de" zu der erforderlichen Unterscheidungskraft geführt habe.

Tatsächlich kann der Mangel einer ursprünglich nicht vorhandenen aber erforderlichen Unterscheidungskraft einer Marke dadurch überwunden werden, dass die Marke in so großem Unfang genutzt wird und nachweisbar wird, dass ein Großteil der angesprochenen Verkehrskreise (hier Verbraucher - Internetnutzer) mit der Marke auch das dahinter stehende Unternehmen verbinden.

Die Unister Group konnte hier jedoch nicht nachweisen, dass dieser Eintragungsgrund bereits vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (also der Registrierungsstelle für Europäische Marken) vorgebracht worden war. Aus diesem Grund wurde der (möglicherweise berechtigte) Einwand vor dem Gericht der Europäischen Union nicht zugelassen.

Mein Tipp:

Bei der Anmeldung einer Marke für Ihr Unternehmen sind eine Reihe von formellen Erfordernissen zu beachten, deren Verletzung zur Versagung der Eintragung der Marke führen können. Aus diesem Grund ist die Begleitung durch eine auf dem Gebiet des Markenrechtserfahrene Kanzlei unabdingbar, um zum Erfolg - also zur Eintragung der Marke zu gelangen.

Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen auch in anderen Bereichen des Markenrechts, zum Beispiel bei allen Fragen zu einer Markenverletzung.