Werbung mit Garantie | Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR

Werbung mit Garantie | Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR
08.10.2013296 Mal gelesen
Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR, Sümbergstraße 13, 58730 Fröndenberg, mit dem Vorwurf unlauteren Handelns auf der Verkaufsplattform eBay vorgelegt. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Bartholomé und Goosmann aus Dortmund.

In der Vergangenheit hatten wir bereits hier über eine Abmahnung der ProfiDog GbR berichtet, welche die Werbung mit einem TÜV-Siegel zum Gegenstand hatte.

Mit der nun vorgelegten Abmahnung wird seitens der ProfiDog GbR die Werbung eines Mitbewerbers auf der Verkaufsplattform eBay mit dem Hinweis auf eine "Garantie" ohne weitere Angaben nach § 477 Abs. 1 BGB als unlauter angegriffen. 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche im der Abmahnung beigefügten Formulierungsvorschlag eine nach "Hamburger Brauch" zu bestimmende "für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung jeweils fällige Vertragsstrafe" vorsieht wird weiterhin zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der ProfiDog GbR in Höhe von 15.000,- € beziffert. woraus sich insgesamt ein geltend gemachter Erstattungsbetrag in Höhe von 865,- € errechnet. 

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR erhalten haben, sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben, da die Gefahr besteht, erhebliche Vertragsstrafen zu verwirken.

Insbesondere die Werbung mit Garantien kann unter bestimmten besonderen Umständen durchaus wettbewerbskonform erfolgen. 

Selbstverständlich muss der gerügte Verstoß VOR Abgabe einer solchen Erklärung vollständig abgestellt sein.

Wir beraten Sie bundesweit !

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