- Was ist eine Versiegelung im Sinne des Ausschlussgrundes?
Die Versiegelung soll dem Verbraucher deutlich machen, dass er das Produkt bei Entfernung des Siegels behalten muss. Eine reine Umverpackung wird also nicht ausreichen. Das Siegel muss als soches erkennbar sein.
- Welche Produkte werden von dem Ausschlussgrund erfasst sein?
Diese Frage ist leider noch ungeklärt. Nach dem Wortlaut der Regelung soll der Ausschluss gelten für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Die Abgrenzung dieser Gründe wird die Gerichte sicher früher oder später in verschiedenen Bereichen beschäftigen, z.B. bei Lebensmitteln und Unterwäsche.
Weitergehende Informationen finden Sie in einem ausführlichen Beitrag auf der Kanzlei-Homepage unter:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-gesundheitsschutz-hygiene.htm
Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zu den Rechtsänderungen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zur Verfügung.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt