Widerrufsrecht 2014: kein Widerruf bei Hygiene-Produkten, wenn die Versiegelung entfernt wurde

Widerrufsrecht 2014: kein Widerruf bei Hygiene-Produkten, wenn die Versiegelung entfernt wurde
22.08.2013284 Mal gelesen
Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird es ab dem 13.06.2014 einen neuen Ausschlussgrund beim Widerrufsrecht geben. Der neue Ausschlussgrund wirft jedoch verschiedene Fragen auf.
  • Was ist eine Versiegelung im Sinne des Ausschlussgrundes?

Die Versiegelung soll dem Verbraucher deutlich machen, dass er das Produkt bei Entfernung des Siegels behalten muss. Eine reine Umverpackung wird also nicht ausreichen. Das Siegel muss als soches erkennbar sein.

  • Welche Produkte werden von dem Ausschlussgrund erfasst sein?

Diese Frage ist leider noch ungeklärt. Nach dem Wortlaut der Regelung soll der Ausschluss gelten für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Die Abgrenzung dieser Gründe wird die Gerichte sicher früher oder später in verschiedenen Bereichen beschäftigen, z.B. bei Lebensmitteln und Unterwäsche.

Weitergehende Informationen finden Sie in einem ausführlichen Beitrag auf der Kanzlei-Homepage unter:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-gesundheitsschutz-hygiene.htm

Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zu den Rechtsänderungen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zur Verfügung.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

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