Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Skyfield International GmbH, Berlin, durch die IT-RECHT-KANZLEI München wegen Verstoßes gegen ElektroG

Wettbewerbs- und Markenrecht
27.06.2013532 Mal gelesen
Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SKYFIELD International GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Qiu Yu, Am Großen Rohrpfuhl 25, 12355 Berlin, vorgelegt, welche durch die IT-Recht-Kanzlei aus München ausgesprochen worden ist.

Gegenstand der uns vorgelegten Abmahnung der SKYFIELD International GmbH sind Verstöße eines Amazon Händlers gegen Vorschriften des ElektroG im Rahmen von Angeboten aus dem Produktsortiment LED-Strips sowie entsprechenden Controllern.

Gerügt wird im Einzelnen das Angebot

-  nicht ordnungsgemäß registrierter Artikel, § 6 Abs. 2 ElektroG

-  nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Artikel, § 7 ElektroG

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird im Rahmen der Abmahnung der SKYFIELD International GmbH zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,- EUR (= insgesamt 1.379,80 EUR) sowie zur Erstattung aufgewandter Testkaufkosten aufgefordert.

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstößen gegen das ElektroG erhalten haben, sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben, da die Gefahr besteht, erhebliche Vertragsstrafen zu verwirken. 

Selbstverständlich muss der gerügte Verstoß VOR Abgabe einer solchen Erklärung vollständig abgestellt sein.

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In Eilfällen z.B. bei drohendem Fristablauf erreichen Sie Rechtsanwalt Leiers auch an am Wochenende/feiertags mobil unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch zu den üblichen Telefontarifen.

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