Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Berger Groß- und Einzelhandels UG wegen 40 Euro Klausel

Wettbewerbs- und Markenrecht
24.06.2013367 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Berger Groß- und Einzelhandels UG durch Rechtsanwälte Schulte & Prasse vor. Abgemahnt wird die sog. 40 Euro Klausel.

Der abgemahnte ebay Händler soll hier innerhalb der gesetzlichen Widerrufsbelehrung dem Kunden die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 € auferlegt haben, ohne dies außerhalb der Belehrung mittels vertraglichen Vereinbarung geregelt zu haben. Die Abmahnerin beruft sich hierbei auf die Regelung des § 357 Abs. 2 BGB.

Die Abmahnerin fordet die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Als Vertragsstrafenversprechen wird eine Reglung von mindestesn 2.500,00 € gefordert. Auch die Anwaltskosten - nach einem Streitwert von 20.0000,00 € - haben Aufnahme in die Unterlassungserklärung gefunden.

Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen der Abmahnerin nachzukommen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de