Der abgemahnte ebay Händler soll hier innerhalb der gesetzlichen Widerrufsbelehrung dem Kunden die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 € auferlegt haben, ohne dies außerhalb der Belehrung mittels vertraglichen Vereinbarung geregelt zu haben. Die Abmahnerin beruft sich hierbei auf die Regelung des § 357 Abs. 2 BGB.
Die Abmahnerin fordet die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Als Vertragsstrafenversprechen wird eine Reglung von mindestesn 2.500,00 € gefordert. Auch die Anwaltskosten - nach einem Streitwert von 20.0000,00 € - haben Aufnahme in die Unterlassungserklärung gefunden.
Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen der Abmahnerin nachzukommen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen
www.ra-euskirchen.de