Wettbewerbswidrigkeit einer Bestätigungsemail

Wettbewerbs- und Markenrecht
29.01.2013279 Mal gelesen
Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 27. September 2012 - 29 U 1682/12 die Zusendung einer Email ohne vorherige Einwilligung zur Bestätigung einer Bestellung im Double-opt-in-Verfahren als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des empfangenen Unternehmens angesehen.

Die Beklagte hat eine Bestätigungsemail im Rahmen des double-opt-in Verfahrens an die Klägerin für die Anmeldung an ihren Newsletter versendet. Die Klägerin führt insoweit aus, nicht zuvor in die Zusendung einer Bestätigungsemail im Wege der Anmeldung zum Newsletter eingewilligt zu haben.

Nach der Ansicht des OLG München sei die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die im Streit stehende Einwilligung. Hierfür müsse eine konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert werden. Dabei muss das Verfahren belegen können, dass die Einverständniserklärung tatsächlich vom angeschriebenen Empfängers stammt.