Keine Verletzung fremden Markenrechts durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als beschreibenden Hinweis (OLG Koblenz, Urt. v. 20.

Wettbewerbs- und Markenrecht
04.01.2013401 Mal gelesen
Das OLG Koblenz hat am 20.12.2012 - 6 W 615/12 entschieden, dass die Verwendung einer markenrechtlich geschützten Wortmarke dann keinen Verstoß gegen das Markenrecht des Markeninhabers darstelle, wenn die Verwendung lediglich einen beschreibenden Hinweis darstellt.

Die beklagte Brauerei hatte mit folgendem Slogan geworben:

"Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche". Hiergegen wandte sich die Inhaberin der Marke STUBBI und forderte die Brauerei zur Unterlassung der vorzitierten Werbung auf.

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Brauerei mit ihrem Werbeslogan das Wort "Stubbi" nicht als Marke, sondern lediglich als beschreibenden Hinweis für eine charakteristische Flaschenform verwendet habe. Eine solche beschreibende Benutzung (§ 23 Nr. 2 MarkenG) sei jedoch nicht durch das Markenrecht beschränkt.

Der Begriff "Stubbi" werde in weiten Teilen des Verbreitungsgebietes der Brauerei seit Jahrzehnten als Inbegriff für genau die beworbene Flaschenform verstanden, nicht dagegen als Hinweis auf die Herkunft des darin abgefüllten Bieres, so das Gericht.