UWG/Markenrecht: Aufgepasst bei der Verwendung von Google-Adwords

Wettbewerbs- und Markenrecht
18.01.20071685 Mal gelesen

Gewerbetreibende, die keywordgesteuerte Anzeigen in der Suchmaschine Google über den Dienst "Google-Adwords" betreiben, sollten ihr Keyword-Portfolio dringend auf Keywords überprüfen, die Kennzeichen von Wettbewerbern verletzen könnten.

Im Verlaufe der Einrichtung von Keywords schlägt Google automatisch weitere Keywords vor, die zu den bereits eingegebenen Keywords passen und die Google aufgrund von Suchanfragen für ebenfalls passend hält. Die von Google angebotene Steuerungsfunktion zur Entscheidung, ob diese Vorschläge in die Keywordliste aufgenommen oder abgelehnt werden sollen, ist nicht eindeutig, so dass es Nutzern geschehen kann, dass diese Keywords ungewollt übernommen werden. Diesenfalls ist es möglich, dass unbemerkt kennzeichenrechtlich geschützte Begriffe zu den Keywords hinzugefügt werden, deren Verwendung nach Ansicht des OLG Braunschweig (Beschl. v. 11.12.2006 - 2 W 177/06) durch die jeweiligen Rechteinhaber verboten werden kann. Die Keywords seien rechtlich wie Metatags zu behandeln; unerheblich sei, dass sie von Google im Rahmen der Option "weitgehend passende Keywords" selbsttätig hinzugefügt würden, weil der Werbende dies unter Verwendung der Hilfe-Funktion verhindern könne.