Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt falsche Widerrufsbelehrung ab

Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt falsche Widerrufsbelehrung ab
16.02.20111530 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Abgemahnt wird ein Internetshop mit falscher Widerrufsblehrung.

Auch 8 Monate nach Einführung der neuen Widerrufsbelehrung gibt es immer noch zahlreiche Händler, die ihr Augenmerk nicht auf solche rechtlichen Änderungen legen. Umso überraschter sind dieses Händler dann, wenn sie eine Abmahnung erhalten. Üblicherweise werden bei solchen Abmahnungen Gegenstandswerte von 15.000,00 € bis 20.000,00 € angesetzt, so dass Kosten von ca. 1.000,00 € enstehen können. Zudem ist es natürlich erfoderlich, den eigenen Internetauftritt anzupassen, was wieder mit Kosten verbunden ist.

 

Die hier gerügten Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung sind inhaltlich tatsächlich zu beanstanden, so dass ein Unterlassungsanspruch gegeben ist. Die geforderte Unterlassungerklärung ist jedoch viel zu weitreichend. Insbesondere soll auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichtet werden.

 

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der korrekten Formulierung der Unterlassungserklärung und bezüglich der Überarbeitung Ihres Shops.

Wir bieten in disem Zusammenhang auch einen Update-Service an, der Ihnen den sorglosen Handel ermöglicht, während wir Ihre Rechtstexte stets aktuell halten.

 

Sprechen Sie uns einfach an!