Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht stellt einen Oberbegriff für alle Rechtsbeziehungen dar, welche durch einen privatautonomen Vertrag geschlossen wurden. Hierzu zählen Dienst- /Wer-/Darlehens- oder Kaufverträge. Die Parteien sind grundsätzlich in der Wahl des Vertragsinhaltes frei. Dieser Grundsatz erfährt aber mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit und der Schutzbedürftigkeit, mancher am Rechtsverkehr tätigen, einige gesetzliche Einschränkungen. Diese machen sich dadurch bemerkbar, dass sowohl zwingende, als auch dispositive Regelungen einen rechtlichen Rahmen für die jeweiligen Vertragsverhältnisse schaffen.

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