Erfolg lässt sich doch mit der Four Gates AG verbinden.

Kündigung von Bausparverträgen
01.03.2019396 Mal gelesen
Allerdings für den Anleger, dem es durch die Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann gelang, seine Einlage zurückzuholen...

Die Bremer Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann konnte für einen Anleger der Four Gates AG einen erfolgreichen Vergleich abschließen, der es ermöglicht, die eingezahlte Einlage in Höhe mehrerer tausend Euro zurückzuerhalten. So sieht der geschlossene Vergleich die Rückzahlung der vollen Einlagesumme vor.

 

Zuvor hatte das Landgericht Leipzig durchblicken lassen, dass die in dem Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

 

Damit schließt sich dieser Erfolg an die bereits in anderen Fällen erzielten Siege der Kanzlei an, wenn es um den Kampf gegen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für den Verbraucher geht. 

 

Wenn auch Sie als Verbraucher einen Vertrag geschlossen haben, der nach Ihrer Ansicht eine fragwürdige Widerrufsbelehrung enthält, so geben Sie diese in unsere fachkundigen Hände und wir prüfen, ob ein Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

 

Die Widerrufsmöglichkeiten sind daher nicht nur auf die Beteiligungen im Rahmen von Namensgenussrechten an der Four Gates AG beschränkt, sondern auch die Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehensverträgen und Darlehen bezüglich Fahrzeugkäufen können fehlerhaft sein.

 

Haben Sie auch investiert und überlegen Ihr Geld zurückzuholen?

Unter unser Telefonnummer ( 49) 0421- 59 75 330 können Sie einen Termin vereinbaren und erfahren nach der fachkundigen Prüfung, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Geben sie ihre Verträge in fachkundige und spezialisierte Hände. Unser E-Mail lautet info@rechtsanwaltkaufmann.de