VW Skandal und TDI-Diesel: Interessengemeinschaft für PKW-Besitzer

VW Skandal und TDI-Diesel: Interessengemeinschaft für PKW-Besitzer
09.11.2015182 Mal gelesen
Die Aufarbeitung des Abgasskandals wird noch dauern. Aus rechtlicher Sicht müssen sich zahlreiche bereits direkt betroffene Dieselbesitzer aktuell vor allem um Gewährleistungs- und Garantiefristen kümmern und sich absichern.

Der Skandal um manipulierte TDI-Dieselmotoren, die jahrelang in vielen VW-, Audi-, Skoda- und Seatmodellen verwendet wurden, ist längst noch nicht überwunden. Doch während die Abgasaffäre sich noch weiter ausweitet, stehen die direkt betroffenen Dieselfahrer vor der Entscheidung, ob und was sie bereits jetzt tätig werden. Doch diese grundlegende Entscheidung ist für die allermeisten Autobesitzer allerdings recht schwierig.

 

Denn gerade bei den zentralen Fragen hängt die Lösung davon ab, wie komplexe Rechtsfragen beantwortet werden? Kann VW direkt belangt werden? Was genau kann von den Händlern im Rahmen der Gewährleistung gefordert werden? Muss der Rückruf abgewartet werden oder gibt es Rechte, die bereits jetzt einfordert werden können? Einen Überblick über die Rechte der Autokäufer haben wir auf unserer Spezialseite www.vw-schaden.de zusammengestellt.

 

Diese und weitere Rechtsfragen sorgen bei sehr vielen Dieselbesitzern für Unsicherheiten. Dass diese Unsicherheit viele Autokäufer beschäftigt, zeigt sich immer wieder in Gesprächen und Telefonaten der Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Nachdem sich über 4.000 VW-, Audi-, Seat- und auch Skodabesitzer sich in den vergangenen Tagen und Wochen meldeten, zeigen sich zwei Facetten sehr deutlich. Zum einen wollen zahlreiche Autokäufer nicht darauf vertrauen, dass sich der Skandal "irgendwie" zum Guten wenden werde. Sie sind enttäuscht und wollen die ihnen zustehenden Recht vollständig ausschöpfen. Zum andern zeigt sich aber auch, dass die rechtliche Seite des Abgasskandals für die allermeisten Betroffenen sehr schwer durchschaubar ist.

 

Die derzeit brisanteste Frage: Welche Fristen laufen wann ab?

 

Eine zentrale Frage vieler Dieselbesitzer ist: Wann ist der beste Zeitpunkt, um sich bestmöglich im VW Skandal zu wehren? Wenn enttäuschte Autobesitzer verlässlich wissen wollen, wie die rechtliche Lösung in ihrem eigenen Fall aussieht, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Dann kann rechtlich verlässlich überprüft werden, wie es um die Fristen bestellt ist. Gerade wenn der Autokauf bereits einige Monate zurückliegt, kann sich die zweijährige Gewährleistung ihrem Ende nähern. Aus diesem Grund mussten die Anwälte der Kanzlei in den vergangenen Tagen immer wieder rechtliche Maßnahmen einleiten, um das Ablaufen von Fristen zu verhindern. Fachanwälte können dann auch die passenden Forderungen gegenüber den Autoherstellern und den Händlern geltend machen. Denn inmitten des VW Abgasskandals kommt es wegen ablaufender Fristen für die Autokäufer auch auf ein Absichern ihrer Gewährleistungsrechte etc. an.

 

Wenn betroffene Autobesitzer sich wehren wollen, dann ist für Viele eine Interessengemeinschaft wichtig. Dabei bauen zahlreiche betroffene TDI-Diesel-Besitzer auf ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Denn dort wird nicht nur betont, dass es sich bei der EA 189-Problematik um einen Sachmangel handelt. Dort wird auch bestätigt, dass gegenüber dem Autobauer VW Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de