Klage gegen Rechtsschutz Union vor Amtsgericht Kelheim

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
18.07.201877 Mal gelesen
Mandanten wenden sich mit einem Rechtsschutzversicherungsvertrag an die AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und hoffen, einen anstehenden Rechtsstreit ohne Kostenrisiko überstehen zu können. Die Kostenübernahme für den Vergleichsabschluss lehnte die beklagte Versicherungsgesellschaft ab.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat eine Klage vor dem Amtsgericht Kelheim zum Az. 3 C 290/18 gegen die Rechtsschutz Union Schaden GmbH eingereicht.

Mandanten wenden sich mit einem Rechtsschutzversicherungsvertrag an die AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und hoffen, einen anstehenden Rechtsstreit ohne Kostenrisiko überstehen zu können. Trotz offensichtlicher Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung wird immer wieder nach einer ersten Deckungsanfrage der Deckungsschutz verwehrt.

Zum Hintergrund: Mutwilligkeit beim Vergleichsabschluss

Der von AdvoAdvice vertretene Kläger hatte in einem Gerichtsprozess einen Vergleich abgeschlossen. Die Kostenübernahme für den Vergleichsabschluss lehnte die beklagte Versicherungsgesellschaft mit der Begründung ab, dass der Vergleichsabschluss mutwillig erfolgt sei.

Nach der Definition der Rechtsschutz Union liegt Mutwilligkeit vor, wenn sich das Verhalten des Versicherungsnehmers nicht mehr mit dem einer vernünftigen, unversicherten Person, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen in Einklang bringen lässt.

Der Kläger wandte hier ein, dass der Versicherung der Einwand der Mutwilligkeit nach bereits erfolgter Erteilung einer Deckungszusage für das Klageverfahren nicht mehr zustehen würde.

Zum Prozess: Rechtsschutz Union - Stichentscheid

Da die Rechtsschutz Union dies nicht gelten ließ und lediglich auf die Möglichkeit eines Stichentscheides nach ihren ARB hinwies, erhob der Kläger nunmehr Klage gegen seinen eigene Rechtsschutzversicherung auf Übernahme der ihm durch den Vergleich entstandenen Kosten.

Dr. Sven Tintemann hierzu: "Es lohnt sich immer, nicht vorschnell aufzugeben und auch im Falle eines nicht gewährten Deckungsschutzes anwaltlich prüfen zu lassen, ob diese Entscheidung des Rechtsschutzversicherers richtig ist. Der Betroffene sollte gemeinsam mit seinem Anwalt abwägen, ob gute Erfolgsaussichten bestehen, um eine solche Deckungsschutzklage zu gewinnen."

Es bleibt hier abzuwarten, wie sich die Rechtsschutz Union inhaltlich vor dem Amtsgericht Kelheim positionieren und wie das Gericht die Angelegenheit entscheiden wird.