Gerling Lebensversicherung – Widerspruch bringt hohe Ersparnis

Rechtsanwalt von Rüden
14.06.201784 Mal gelesen
Verluste, Krisen, alte und ungünstige Tarife und Fehlinvestitionen - es wird Zeit, über einen Ausstieg aus der eigenen Lebensversicherung nachzudenken. Der sogenannte "ewige" Widerspruch bietet exzellente Möglichkeiten - Werdermann | von Rüden berät!

Krise in der Versicherungsbranche - auch Gerling betroffen?

Eine Lebensversicherung - etwa bei der (HDI) Gerling - abzuschließen, galt lange Zeit als sichere Vorsorge, als gute Investition. Dieses Denken ist inzwischen angesichts problematischer Tendenzen in der Branche überholt. Durch die niedrigen Zinsen auf dem europäischen Finanzmarkt ist es auch für Lebensversicherungen immer schwieriger geworden, Überschüsse zu erwirtschaften. Bei einigen Versicherungen sinkt die Finanzkraft dramatisch. Fast alle in der Branche bilden Rücklagen. Diese Entwicklung bekommen auch die Versicherten in Deutschland zu spüren. Überschussbeteiligungen entfallen und Zinsen werden gekürzt. Das hat unmittelbare Folgen für den Betrag, den die eigene Lebensversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt an den Kunden auszahlt. Dieser Betrag ist häufig geringer als gedacht. Möglicherweise schlägt dieser Trend auch auf die Gerling Lebensversicherung (heute HDI Gerling) durch. Kunden sollten in Erwägung ziehen, sich von der Gerling loszusagen.

Altkunden der Gerling Lebensversicherung im Nachteil?

Abgesehen von der Tatsache, dass die Lebensversicherung weniger Geld bringen könnte als erhofft, gibt es gegebenenfalls weitere Nachteile für Versicherte. Altkunden der Gerling Lebensversicherung könnten zu Tarifen versichert sein, die heutigen Maßstäben nicht ansatzweise entsprechen. Denn die Verträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, sind in der Regel noch nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist aber schon seit 2008 unzulässig, weil sie Verbraucher zu stark benachteiligt.

Zudem wurden Kunden in den genannten Jahren häufig mit einer Fondsbindung geworben. Die Versicherungssumme wurde an Finanzgeschäfte gekoppelt, wodurch unter anderem die Gerling Lebensversicherung hohe Gewinne versprach. In Einzelfällen kann es aber zum Gegenteiligen gekommen sein: Verluste aufgrund von Fehlinvestitionen. Kurzum, es besteht dringender Bedarf, über den Ausstieg aus der eigenen Lebensversicherung nachzudenken.

Welche Möglichkeit haben Versicherte?

Stets steht einem Versicherten, sei es bei der Gerling oder einer anderen Lebensversicherung, das Kündigungsrecht offen. Jedoch erhält der Kunde bei Kündigung des Vertrags lediglich den sogenannten Rückkaufswert von der Versicherung. Das ist nur ein geringer Teil der eigentlichen Ersparnis. Eine Kündigung würde für den Kunden hohe Verluste nach sich ziehen.

Für tausende deutsche Verbraucher gibt es eine weitere Option, sich von ihrer Lebensversicherung zu trennen. Es geht um das sogenannte "ewige" Widerspruchsrecht. Lebensversicherungen, darunter auch die Gerling, nutzten im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 (zeitweise) fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Sinn und Zweck einer solchen Widerspruchsbelehrung ist die vollumfängliche Information des Kunden über sein Recht zum Widerspruch. Fehlerhaft waren die damals genutzten Belehrungen, weil sie viel zu undeutlich und verwirrend waren - also nicht ansatzweise ihrem eigentlichen Zweck gerecht wurden. Der BGH beschloss und urteilte schon mehrere Male, dass die falsch belehrten Kunden das Widerspruchsrecht in diesen Fällen noch heute ausüben können. Und das, obwohl der Widerspruch eigentlich auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet ist. Folge des Widerspruchs ist die Rückabwicklung des Versicherungsvertrags; der Kunde erhält alle seine jemals gezahlten Beiträge (verzinst) zurück - und verliert so kein Geld.

Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden!

Ob der "ewige" Widerspruch gegenüber der Gerling Lebensversicherung im Einzelfall möglich ist, muss von Fall zu Fall untersucht werden. Auch ist der Widerspruch nicht immer (aber meistens) sinnvoll. Jeder Sachverhalt sollte von einem professionellen Anwalt begutachtet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Verbraucher nicht unnötig Geld verliert.

Zu diesem Zweck bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihren Fall und Sie erhalten eine Einschätzung über Chancen und etwaige Risiken! Ohne Risiko und ohne Verpflichtung!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!