Das neue Lebensversicherungsreformgesetz – Lebensversicherer kürzen Bewertungsreserven

Das neue Lebensversicherungsreformgesetz – Lebensversicherer kürzen Bewertungsreserven
05.12.2014439 Mal gelesen
Auswirkung für die Verbraucher und Versicherer durch das Lebensversicherungsreformgesetz. Das Schlagwort für Verbraucher heißt: Bewertungsreserven

Sturm im Wasserglas oder Tornado? - Auswirkung: Reformgesetz trifft Lebensversicherungskunden und Verbraucher - Schlagwort für Verbraucher heißt: Bewertungsreserven

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 7. August 2014 nach einem beispiellos schnellen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten ist, wird neuen Wind in die Versicherungswirtschaft bringen, wobei dieser neue Wind den Verbrauchern kräftig entgegenschlagen wird.

Neuregelungen durch das LVRG
 

Sinn und Zweck des LVRG war es, die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen

an die Risiken eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes hinreichend anzupassen. Hierzu versucht der Gesetzgeber, ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse von den Lebensversicherungen zu verhindern. Dies wurde etwa durch eine Ausschüttungssperre an Aktionäre erreicht, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet sind. "Die Verbraucher wird jedoch die Begrenzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven am härtesten treffen", so Rechtsanwalt Dr. Kraatz, Experte für Versicherungs- und Vertragsrecht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Was sind Bewertungsreserven?
 

Diese Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt, sind die Beteiligungen an Wertpapieren des Unternehmens, die jeder Versicherungsnehmer mit seinen Prämien mitfinanziert und an denen er nach § 153 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu beteiligen ist, wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart wurde. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht 2005 (Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 26.07.2005 - 1 BvR 782/94) angesichts der Eigentumsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) so verlangt. So besteht seither ein vertraglicher Anspruch auf eine verursachungsorientierte Überschussverteilung einschließlich der stillen Reserven. Diese sind jährlich zu ermitteln - maßgeblich ist der Wert der saldierten Nettoreserven (stille Reserven abzüglich stiller Lasten), wie sie im Anhang des Geschäftsberichts nachgelesen werden können - und verursachungsorientiert dem Kunden zuzuordnen, doch erfolgt dies zunächst erst nur rechnerisch. Zu einem Zahlungsanspruch wird dies erst im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Erst dann wird eine Zuteilung vorgenommen, die seit 2008 50 % beträgt. An sich sind diese Bewertungsreserven derzeit hoch, weil viele Versicherer hochverzinste Wertpapiere halten, die sie vor Jahren erwarben.

Neu: Bewertungsreserven und ihre Begrenzung
 

Rechtsanwalt Dr. Kraatz erläutert, dass durch das Lebensversicherungsreformgesetz diese Zuteilung nun seit 7.8.2014 begrenzt werden kann, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. So müssen nun insbesondere "ausscheidende Versicherte" zur "Sicherung der Garantien der verbleibenden Versicherten beitragen" und die Versicherung in deren eigentlichen Pflichten unterstützen. Von dieser Kürzungsmöglichkeit machen derzeit bereits einige Versicherungsunternehmen Gebrauch und es steht zu befürchten, dass bald sämtliche Versicherungsunternehmen mit Verweis hierauf Kürzungen vornehmen werden.

Fazit: Bewertungsreserven und Rückkaufswert
 

Ob dies wirklich einen gerechten "Ausgleich zwischen den Interessen der in einer Risikogemeinschaft verbundenen Versicherten darstellt", wie das Bundesverfassungsgericht es propagierte und worauf der Gesetzgeber verweist, ist durchaus in Frage zu stellen. Jedenfalls sollten sich alle Versicherungsnehmer, deren Verträge in nächster Zeit auslaufen, ihre Versicherungsunternehmen nach dem jeweils aktuellen Rückkaufswert zuzüglich Bewertungsreserven fragen. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich bereits (nach eigenen Angaben) die Beschwerden hiergegen.

For our international clients here essential information of the press release in English:
 

Storm in a teacup or tornado? - Impact: Reformed law affects life insurance customers and consumers - The keyword is "Evaluation reserves"
 

The new Life Insurance Reform Act (LVRG), enacted by German authorities on August 7, 2014. The legislative act had been unprecedentedly fast. The law will bring new life into the insurance industry and is going to affect insurance companies and consumers with force although the latter more vigorously.

In any case, all policyholders whose contracts expire in the near future should ask their insurance company for the current surrender value plus evaluation reserves. Consumer consulting agencies are already piling up the complaints which are increasingly going in.

  

Pressekontakt/ViSdP:

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Malteserstraße 170/172

12277 Berlin

Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de