Insolvenz von Autogünstig24 Autovermietung GmbH, Rechtslage und Rückabwicklung, Fachanwalt informiert bundesweit

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
27.05.2019320 Mal gelesen
kostenlose Erstinformation über Insolvenz Autovermietung GmbH Autogünstig24 Anwalt

Die Vermutungen und Befürchtungen haben sich leider nun erhärtet, auch die Firma Autogünstig 24 Autovermietung GmbH, wie die Autogünstig 24 MMB58, hat nun Insolvenz beantragt. 

Am 15.05.2019 ist vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 810 IN 544/19, das Insolvenzverfahren beantragt worden.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder,bestellt worden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt bundesweit bereits zahlreiche Kunden sowohl der Autovermietung GmbH als auch der MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH.

Auf der Seite der Verbraucher und Kunden der Autovermietung GmbH sind nun zum Teil bis zum Totalverlust gehende Schäden eingetreten. Vor allem diejenigen, die trotz vertragliche Verpflichtungen bei den Banken, keine Autos erhalten haben. Aber auch diejenigen die nun keine Werbekostenzuschüsse erhalten, sind mit einem großen Schaden konfrontiert.

Neben der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter, sollten daher geschädigte Vertragspartner vorallem Rückabwicklungsansprüche gegenüber den finanzierenden Banken prüfen lassen.

Denn bei offen ausgewiesenen Autokrediten können bei Fehler der Widerrufsbelehrungen und  Darlehensverträge, der so genannte Widerrufsjoker noch gezogen werden, so dass eine vollständige Rückabwicklung eintritt. Nach einer hochaktuellen  OLG-Rechtsprechung (OLG Karlsruhe) muss sogar für die gefahrenen Kilometer kein Wertersatz gezahlt werden.

Daneben sind auch deliktische Schadensersatzansprüche denkbar z.B. wegen Eingehungsbetrug oder vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und auch Insolvenzverschleppung.

Kostenlose Erstberatung über Rechtslage:

Für verunsicherte Kunden und Darlehensnehmer bietet Rechtsanwalt Eser eine 1. telefonische kostenlose Information an.

In diesem Zusammenhang bestehen je nach Einzelfall zahlreiche rechtliche Handlungsmöglichkeiten sowohl im außergerichtlichen Bereich bei Nichterfüllung als auch bei der möglichen Rückabwicklung gegen die finanzierenden Autobanken.

Ebenfalls kostenfrei ist auch die Kontaktaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung, dort wird dann Deckungsschutz beantragt.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Daneben werden Eser Rechtsanwälte auch im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht