Mercedes Abgasskandal - Weitere 152.000 Fahrzeuge zurückgerufen

Mercedes Rückruf
16.01.202045 Mal gelesen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Dieselfahrzeuge von Mercedes mit dem OM651 Motor (Euro 6) zurückgerufen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat weitere Modelle des Autobauers Mercedes mit dem OM651 Motor (Euro 6) zurückgerufen. Betroffen sind die Modelle der Baujahre 2012 bis 2018. Insgesamt  wurden zwölf neue Rückrufe von Mercedes veröffentlicht. Das KBA begründet den Rückruf mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in den betroffenen Modellen. Weltweit betrifft dies rund 152.000 Dieselautos, allein in Deutschland über 50.000 Stück.

 

Folgende Modelle sind betroffen:

  • SLK, 2015 bis 2017
  • C-Klasse, S-Klasse, 2013 bis 2016 
  • GLE, 2015 bis 2018
  • E-Klasse, 2014 bis 2016
  • E-Klasse, 2013 bis 2014
  • S-Klasse, 2016 bis 2017
  • CLS-Klasse, E-Klasse, 2015 bis 2018
  • M-Klasse, 2012 bis 2016
  • S-Klasse, 2013 bis 2016
  • S-Klasse, 2013 bis 2015
  • E-Klasse, 2012 bis 2014
  • CLS-Klasse, E-Klasse, 2014 bis 2016

Es wurden bereits über 1,2 Millionen Mercedes-Fahrzeuge zurückgerufen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Modelle von Mercedes und anderen Herstellern folgen werden.


Weitere Maßnahmen?


Der Hersteller muss vermutlich die betroffenen Fahrzeuge mit einem Software-Update nachrüsten. Bevor das Fahrzeug nachgerüstet wird, sollte allerdings ein erfahrener Anwalt beauftragt werden, um die Schadensersatzansprüche zu sichern. Einige Gerichte bewerteten die Nachrüstung in der Vergangenheit als Fehlerbehebung, sodass der Schadensersatzanspruch nicht durchgesetzt werden konnte.


Weiterhin gab es viele Berichte über technische Probleme nach dem Software-Update. Unter anderem wurde über Motorschäden, höheren Kraftstoffverbrauch oder geringere Leistung bereichtet.

Die Rechte im Mercedes Abgasskandal


Betroffene, die noch kein Rückrufschreiben des Herstellers erhalten haben, können dennoch bereits handeln und die Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Häufig werden die Kosten von den Rechtsschutzversicherungen übernommen, sodass für Sie kein Kostenrisiko entsteht. In vielen Fällen gibt es außerdem Möglichkeiten, das Kostenrisiko als Kläger zu minimieren.

Gerne erklären wir Ihnen in unserer kostenlosen Erstberatung das genaue Vorgehen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.