Aktuelle Rechtslage BGH und Daimler / Mercedes-Abgasskandal "Thermofenster"

Verkehrsrecht
23.02.2019339 Mal gelesen
BGH und Daimler / Mercedes-Abgasskandal Thermofenster, kostenfreie Erstberatung durch Fachanwaltskanzlei

BGH und Daimler / Mercedes-Abgasskandal Thermofenster

kostenfreie Erstberatung

Analog zum VW-Skandal bestehen die gleichen Rechte auf Rückabwicklung und Widerruf!  Der aktuelle Hinweisbeschluss des BGH vom 22.02.02019 ist hierbei ohne Abstriche auch auf Mercedes und Daimler-  Fahrer übertragbar!

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, von der gleichnamigen Fachanwaltskanzlei Eser aus Stuttgart, berichtete bereits mehrfach über den Abgasskandal bei der Daimler AG.

Zuletzt hatte das Landgericht Stuttgart bereits Daimler zur Rückabwicklung und Schadenersatz eines manipulierten Dieselautos verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz  verurteilt.

Nun hat aber gestern der Bundesgerichtshof im Rahmen eines sogenannten Hinweisbeschlusses ganz klar Stellung bezogen, dass nämlich eine Softwaremanipulation einen Sachmangel darstellt.

BGH stärkt Rechte von Kunden im Abgasskandal

Deutlicher Hinweisbeschluss des BGH stärkt nicht nur die Rechte von VW Kunden im Abgasskandal.

Auch Kunden von anderen Autoherstellern, die ebenfalls den Autoherstellern Softwaremanipulation vorwerfen, wie etwa gerade Mercedes mit seinem sog. Thermofenster, können von diesem Hinweisbeschluss profitieren.

Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss jetzt klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel darstellt und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben.

Weiter weist der BGH darauf hin, dass die konkrete Gefahr besteht, dass die Behörden die Zulassung betroffener Autos verweigern. Damit könnten Kunden ihr Fahrzeug nicht mehr verwenden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits zahlreiche geschädigte Diesel-Fahrer bundesweit vertritt, hat der BGH nun hier allgemein Klarheit geschaffen und in diesem Sinne nun den unteren Instanzen eine klare rechtliche Linie vorgegeben.

Klagechancen auch für Mercedes und Daimler Fahrer deutlich gestiegen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit Dutzende Daimler- Fahrer außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet jetzt mit einer bundesweiten Klagewelle gegen Daimler vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Das Landgericht Stuttgart Az. 23 O 180/18 wertet jedenfalls das sogenannte Thermofenster, als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz.

Diese Softwarefunktion sorgt in bestimmten Mercedes-Dieseln dafür, dass die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt wird. Das sei notwendig, um den Motor zu schützen, so das Argument des Herstellers.

Das Gericht stellte nun aber erstmals deutlich fest, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Daimler wurde zu Schadensersatzzahlungen an die Autokäufer verurteilt.

Besonders brisant ist die Entscheidung auch deshalb, weil bekanntlich Daimler seinen Geschäftssitz im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat.

Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Daimler-Fahrer eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.