Fahrverbote zulässig - jetzt noch schnell den alten Diesel loswerden !

Abgasskandal
27.02.201873 Mal gelesen
Am Mittag des 27.02.2018 war es dann soweit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, das Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen.

Städte dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen.

Lange wurde gezittert, lange gebangt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sollte schon am 22.02.2018 erfolgen doch dann wurde die Entscheidung doch noch verschoben. Am Mittag des 27.02.2018 war es dann soweit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, das Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Das bedeutet, das Städte sowohl an bestimmten Tagen als auch generell Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten verbannen dürfen.

Die Folgen des Urteils

Besonders hart trifft dieses Urteil Pendler und Unternehmer die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind. Mit Fahrverboten werden diese Berufsgruppen faktisch an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert. Hier drohen enorme wirtschaftliche Einbußen. Daneben erleiden die Dieselfahrzeuge einen riesigen Wertverlust, der den Wiederverkaufswert gegen Null gehen lässt. Dieselfahrzeuge können zukünftig weder in den Städten gefahren werden noch können die Fahrzeuge zu angemessenen Preisen verkauft werden. Die Fahrzeuge stellen sich damit als wertlos heraus.

Schummeldiesel loswerden

Es gibt jedoch eine Möglichkeit diesen enormen Verlusten und den Fahrverboten aus dem Weg zu gehen. Die Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Dies gilt für alle Dieselfahrzeuge, die vom sogenannten Abgasskandal betroffen sind.

Umfasst sind die Marken:

VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Crysler, GM, Jeep, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land-Rover, Mazda, Peugeot, Suzuki, Opel, Daihatsu, Volvo, Renault, Mercedes-Benz und BMW

Die schlechten Abgaswerte stellen eine erhebliche Abweichung zu dem Fahrzeug dar, welches der Käufer erwerben wollte. In Werbeprospekten und anderen Medien, werben die Autohersteller mit Umweltfreundlichkeit und der Einhaltung der Abgasnormen. Diese werden jedoch nicht eingehalten. Dem Käufer eröffnet dies die Möglichkeit den Wagen an den Hersteller zurückzugeben und den gesamten Kaufpreis zurück zu erhalten. Lediglich eine vergleichsweise geringe Nutzungsentschädigung, für die gefahrenen Kilometer, hat der Käufer hier zu zahlen.

Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort

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