EU-Urheberrechtsreform –Einigung lässt auf einheitliche Regelungen hoffen

Urheberrecht Werk
18.02.201921 Mal gelesen
Schon länger befindet sich das Urheberrecht im Fokus der EU. Viel wurde schon über einheitliche Regelungen diskutiert.

Nachdem am 13.02.2019 nun neue Kompromisse zwischen dem Europäischen Parlament, Rat und Kommission erzielt werden konnten, rückt die Reform des Urheberrechtes wieder etwas näher - Es tut sich was bei der europäischen Urheberrechtsreform.

Einigung über umkämpfte Leistungsschutzrechte

Eine erfreuliche Neuigkeit für alle, die auf einheitliche Urheberrechtsregelungen innerhalb der EU warten: Es wurde nicht nur über umstrittene Fragen diskutiert. Die Verhandlungsführer sollen endlich auch konkrete Vereinbarungen getroffen haben.

Dies betrifft vor allem den Zankapfel des Schutzes von Autoren und Künstlern. Hier gibt es offenbar Vereinbarungen über eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung für Autoren und Darsteller im europäischen Urheberrecht. Zudem sollen die Urheber in Zukunft auch Zugang zu transparenten Informationen darüber bekommen, wie ihre Werke von Verlagen und Produzenten genutzt werden. Insgesamt sollen damit faire Verhandlungspositionen für die Rechteinhaber geschaffen werden.

Schutz der Presse vor Online-Veröffentlichungen

Auch hinsichtlich eines einheitlichen Leistungsschutzes für Presseverlage soll sich nun endlich etwas getan haben. Davon umfasst sind zum Beispiel Rechte von Journalisten, einen größeren Anteil als bisher an den Einnahmen aus der Online-Nutzung von Publikationen zu erhalten. Somit soll den Verlagen erleichtert werden, über die Weiterverwendung ihrer Inhalte auf Online-Plattformen zu verhandeln.

Im Fokus der Verhandlungen stand auch die Haftung von Plattformbetreibern wie YouTube. Dort und an anderen Orten der Online-Welt sind Urheberrechte bislang nur mangelhaft geschützt. Den Urheberrechtsverstößen durch Uploads von Nutzern konnten Rechteinhaber bisher nur selten etwas entgegenbringen. Auch das soll sich in Zukunft ändern. Es soll nun bei den betroffenen Plattformen davon ausgegangen werden, dass sie urheberrechtlich relevante Handlungen ausführen, also geschützte Inhalte für die Öffentlichkeit wiedergeben oder zugänglich machen. Vorgesehen ist, dass sie dann von den betroffenen Rechteinhabern generell eine Genehmigung einholen müssen. Plattformbetreiber sollen so in Zukunft mehr in die Verantwortung gezogen werden. Insbesondere müssten sie schneller bei Urheberrechtsverstößen reagieren, Inhalte entfernen und ein erneutes Hochladen wirksam verhindern.

EU will Zugang zu Wissen vereinfachen

In anderen Bereichen dagegen soll es in Zukunft einfacher werden, Zugang zu Wissen innerhalb der EU zu gewährleisten. Geplant ist, Urheberrechtsbestimmungen in den Bereichen Text und Data Mining zu Forschungszwecken oder der Bildung zu vereinfachen. Besonders Forschungseinrichtungen und Universitäten sollen von einem vermehrten und vereinfachten Zugang zu Veröffentlichungen und Daten profitieren.

Es sollen also dort Regelungen verschärft und strikter durchgesetzt werden, wo sich Urheber bislang ihrer Rechte beraubt sahen und gleichzeitig die freie Nutzbarkeit von Werken in bestimmten Bereichen vereinfacht werden. Viele Fragen zum Urheberrechtsschutz könnten so in Europa künftig einheitlicher geklärt sein - ein ambitioniertes Unterfangen der EU. Doch die nun errungenen Kompromisse zeigen, dass die Reform des europäischen Urheberrechtes auf einem guten Weg ist.

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