Condor Mahnbescheid für KSM GmbH wegen illegalem Film-Download erhalten – was nun?

Condor Mahnbescheid für KSM GmbH wegen illegalem Film-Download erhalten – was nun?
20.12.2013576 Mal gelesen
Mit dem kurz vor Jahresende beantragten Mahnbescheid soll ein Schadensersatzanspruch aus Unfall/Vorfall 2010 geltend gemacht werden. Die resultieren aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der KSM GmbH. Rechtsanwalt Bernd Rudolph macht im Mahnbescheid Schadensersatz von 700,00 EUR und u.a. Rechtsanwaltshonorar in Höhe von 1.192,60 EUR.

Mit dem kurz vor Jahresende beantragten Mahnbescheid soll ein Schadensersatzanspruch aus Unfall/Vorfall  2010 geltend gemacht werden. Die resultieren aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der KSM GmbH. Rechtsanwalt Bernd Rudolph macht im Mahnbescheid Schadensersatz von 700,00 EUR und u.a. Rechtsanwaltshonorar in Höhe von 1.192,60 EUR.

Ein solcher Mahnbescheid sollte ernst genommen werden, ignorieren oder bestreiten hilft hier nicht weiter, vielmehr sollte dagegen formell Widerspruch mit dem beigefügten Formular eingelegt werden. Dabei sollte unbedingt auf die Frist von 2 Wochen geachtet werden. Nichts tun kann hier teuer werden.

Was können Sie tun, muss die Forderung bezahlt werden oder wird Klage eingereicht?

Wichtig ist, dass die im Mahnbescheid enthaltene Hauptforderung nicht gerichtlich geprüft wurde.

In Filesharing Sachen besteht jedoch zunächst die Anscheinsvermutung, der Anschlussinhaber ist als Täter der Rechtsverletzung verantwortlich. Diese Vermutung kann jedoch durch eigene Angaben zum Vorwurf widerlegt werden. So ist insbesondere beachtlich die Art und Weise der WLAN-Sicherung, die Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. Dazu gibt es verschiedene Rechtsprechung:

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Aber auch die Höhe der Ansprüche kann erfolgreich angegriffen werden. Durch den neu geschaffenen § 97 a Abs. 3 UrhG besteht bei Streitwerten eine Deckelung von nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang,  einige Gerichte wenden diese neue Gesetzeslage auch für Altfälle an und berichtigen die Rechtsanwaltskosten dann auf ca. 150,00 EUR.

Sollten auch Sie Fragen zu Mahnbescheiden von Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen und zu den geforderten Ansprüchen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

http://www.rechtsanwalt-baumgaertner.de/Filesharing_Abmahnung.html

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