Schreiben der KSP Rechtsanwälte für die dapd Nachrichten GmbH - Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

04.09.2012 1112 Mal gelesen
Die KSP Rechtsanwälte fordern für die dapd Nachrichten GmbH Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen auf einer Website.

Uns liegen Schreiben der KSP Rechtsanwälte - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die dapd Nachrichten GmbH vor.

Die KSP Rechtsanwälte fordern im vorliegenden Fall die Zahlung von Schadensersatz im Rahmen einer hypothetischen Lizenzgebühr sowie Rechtsanwalts- und Dokumentationskosten. Interessant ist es, dass zunächst keine Unterlassungserklärung verlangt wird.

Die KSP Rechtsanwälte kündigen allersings an, dass für den Fall, dass die Kosten nicht erstattet werden, eine entsprechende Abmahnung folgen könnte.

Wir raten den Betroffenen dazu, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die Ansprüche durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Insbesondere bei Verstößen im Internet ist genau zu überprüfen, ob den Betroffen eine Haftung trifft. Foren-Betreiber haften nicht automatisch für sämtliche Texte oder eine fremden Thread.

 

Schnelle und kompetente Hilfe:

 

Die Rechtsanwälte am Kreuztor bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe. Wir verfügen über die Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungsfällen. Ziel unserer Beratung ist es, Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Ein Abwarten führt nur zu zusätzlichen Kostenrisiken - Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail:
info@ra-kreuztor.de