Die nächste Runde: Gema und YouTube gehen in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg

Urheberrecht Werk
23.05.2012277 Mal gelesen
Gegen das Urteil des Hamburgs vom 20.04.2012, 310 O 461/10, haben Gema und YouTube Berufung eingelegt.

In dem Urteil des LG Hamburgs ging es um urheberrechtliche Pflichten des Videoportalbetreibers YouTube. Beide Parteien sind mit dem Urteil nicht zufrieden: Während der Gema das Urteil nicht weit genug geht, findet YouTube die Forderung des Einsatzes von Wortfiltern zu weitgehend.

Das Oberlandesgericht Hamburg wird über die Berufung entscheiden.