In einem Urteil aus dem April diesen Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass, sofern eine Ehegatte nach Abschluss eines Vergleichs über den Trennungsunterhalt über die Dauer von einem Jahr verschweigt, dass sein tatsächliches Einkommen mittlerweile wesentlich höher liegt als zum Zeitpunkt des Vergleichs, der nacheheliche Unterhalt gekürzt werden kann. Der BGH erklärte, mit dem Verschweigen setze sich der Berechtigte über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweg. Ein Ehegatte ist in dieser Situation jedoch verpflichtet, den anderen auch ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens zu informieren, da dies Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben kann.
(Quelle: BGH v. 16.04.2008 , AZ: XII ZR 107/06)