Vorladung bekommen - was nun?

Strafrecht und Justizvollzug
07.12.20091110 Mal gelesen

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, bekommt in aller Regel eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung. Der Text einer solchen Vorladung klingt offiziell und der Empfänger denkt meistens, dass er dort erscheinen müsse. Im "Kleingedruckten" findet sich dann der Hinweis, dass man diesesn Termin nicht wahrnehmen muss.

Mein Ratschlag an Mandanten lautet auch: Gehen Sie nicht zu einem Vernehmungstermin!

Zu diesem Zeitpunkt weiß ein Beschuldigter nicht, was genau ihm vogeworfen wird und welche Beweismittel vorhanden sind. Vor einer Einlassung sollte daher in jedem Fall die Ermittungsakte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden und eine eventuelle Aussage vorbereitet werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich durch unbedachte Äußerungen die eigene Situation erheblich verschlechtert. Es ist keinesfalls schädlich, nicht bei der Polizei zu erscheinen und eine Aussage. Die weit verbreitete Meinung "Ich habe nichts zu verbergen, ich kläre das." ist falsch. Das Erstaunen ist groß, wenn Wochen nach dem klärenden Gespräch mit den Polizisten -und der Meinung, es sei nun alles erledigt- plötzlich eine Anklage in´s Haus flattert.

Ich rate Ihnen daher dringend, nicht zur Polizei, sondern zu einem Anwalt zu gehen. Die Polizei hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und der Staatsanwaltschaft eine Anklage zu ermöglich. Sie ist nicht Ihr "Freund und Helfer", wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden.