Anlagebetrug in Weil im Schönbuch - 5 Jahre Haft für Sybille Schreder!

Strafrecht und Justizvollzug
22.10.20092979 Mal gelesen

Alea jacta est - die Würfel sind heute am Landgericht Stuttgart vor der großen Wirtschaftsstrafkammer gefallen: 5 Jahre muß die Angeklagte Sybille Schreder für ihre schweren und gewerbsmäßigen Betrügereien ins Gefängnis.

Nachdem die Angeklagte in allen Punkten geständig war, blieb eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Nach der Vernehmung der Kripobeamtin, die die Ermittlungen geleitet hatte, ging das Gericht unmittelbar zu den Plädoyers über: die Staatsanwaltschaft forderte eine deutliche höhere Haftstrafe mit über 6 Jahren und warf der Angeklagten vor allem vor, daß sie letztlich zur Schadenswiedergutmachung bis heute nichts Wesentliches beigetragen und sogar eigene Verwandte und viele Freunde geschädigt hatte. Der Verteidiger dagegen blieb mit 4 Jahren unter dieser Forderung und wandte zugunsten der Angeklagten vor allem ein, daß die Geschädigten es der Angeklagten sehr leicht gemacht hätten, indem sie ihr blindlings vertrauten, sich bezüglich der Anlage nie woanders erkundigten, und sich auch wegen des "Irrsinn-"Zinssatzes offenbar nie Gedanken gemacht hatten, ob dies realistisch war.

Letztlich nahm das Gericht ungefähr die goldene Mitte mit 5 Jahren Freiheitsstrafe. Hierauf wird die Untersuchungshaft angerechnet, die zwischenzeitlich seit April andauert.

 

Das Verfahren geht, was die Ansprüche der Geschädigten angeht, weiter. Soweit diese Ansprüche bereits angemeldet sind, läuft dies automatisch. Alle Geschädigten, die ihre Ansprüche noch nicht zivilrechtlich vor Gericht gesichert haben, sollten dies, wenn, dann schnell tun, denn bei einigen Ansprüchen kann in den Rang der Staatsanwaltschaft bzw. des Landes Baden-Württemberg nur noch durch einen Antrag innerhalb der nächsten 3 Monate eingetreten werden.

 

Gegen das Urteil können sowohl Frau Schreder als auch die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen, dies innerhalb einer Woche. Wenn dies nicht geschieht, wird das Urteil rechtskräftig und Frau Schreder bleibt damit auf jeden Fall für die nächsten Jahre hinter Gitter.

 

Bleibt die Frage nach dem Geld. Wo sind all die Millionen geblieben? Allein im angeklagten Zeitraum ab 2004 gibt es einen Fehlbetrag von ca. 2,4 Millionen Euro, insgesamt, wenn man den ganzen Zeitraum rechnet ab ca. 1995, als Frau S. mit den Betrügereien anfing, beläuft sich der Fehlbetrag auf ca. 5,5 Millionen Euro. Auch das Gericht hat der nunmehr Verurteilten nicht abgenommen, daß alles in die beiden Einzelhandelsgeschäfte geflossen ist, bzw. Ausflüge und teure Essen für Freunde damit finanziert wurden. Der Lebensstil der Verurteilten war dann doch nicht ausschweifend genug, daß nachvollziehbar wäre, daß sie das Geld komplett ausgegeben hat.

 

Wir werden in dieser Frage nicht locker lassen und alles daran setzen, um für unsere Mandanten ihr Geld wieder zu kriegen!