Mandant vor dem Gefängnis bewahrt

Strafrecht und Justizvollzug
26.04.2009 1046 Mal gelesen
Mandant vor dem Gefängnis bewahrt
 
Gerichte:          AG Böblingen, LG Stuttgart
 
Mandant:          Angeklagter
 
Gegenpartei:   Staatsanwaltschaft Stuttgart
 
Sachverhalt:   Mein Mandant wurde vom AG Böblingen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er andere Menschen körperlich angegriffen hatte. Er war viermal einschlägig vorbestraft. Gegen dieses Urteil legte ich sofort Berufung zum Landgericht Stuttgart ein. Das LG Stuttgart hat das Urteil des AG Böblingen aufgehoben und meinen Mandanten lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
 
Erfolg:              Anstatt knapp zwei Jahre seiner Lebenszeit im Gefängnis zu sitzen, ist mein Mandant weiterhin in Freiheit und kann seine Zeit weiterhin mit der Familie verbringen.
 
Fazit:                Es ist schwierig in der Praxis erstinstanzliche Ermessensentscheidungen aufzuheben, aber es ist dennoch möglich, wenn man eine gute Strategie verfolgt und gemeinsam mit dem Mandanten und seiner Familie die Hürden nimmt. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten.