Neues Punktesystem in der Flensburger Verkehrssünderkartei für Ende 2013 geplant.

Strafrecht und Justizvollzug
14.02.20121566 Mal gelesen
Die neue Regelung sieht einen Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten vor, reduziert allerdings unter anderem die Punkteanzahl je Delikt. Die Delikte verjähren einzeln. Aktuell wird der Führerschein bei 18 Punkten entzogen.

Nach der neuen Regelung wird die Fahrerlaubnis schon bei 8 Punkten entzogen, dafür werden für jedes Delikt weniger Punkte angesetzt. Verkehrsverstöße werden nur noch in 2 statt 7 Kategorien eingeteilt, nämlich in "grob" und "schwerwiegend". Grobe Verstöße werden statt 1 bis 3 Punkte mit nur einem Punkt geahndet, schwerwiegende statt 3 bis 7 nur noch mit zwei neuen Punkten. Bei 4 Punkten wird der Betroffene ermahnt, bei 6 verwarnt. Aktuell wird davon ausgegangen, daß es keinen Abbau durch Nachschulung geben wird. Jedes Delikt verjährt allerdings einzeln und alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Damit wäre auch das Thema Überliegefrist erledigt. Delikte mit einem Punkt verjähren nach zwei, Delikte mit 2 Punkten nach 3 Jahren.

Gegenwärtig erfolgt Bei 8 Punkten eine Mitteilung des Kraftfahrbundesamtes über den Punktestand, eine freiwillige Schulung bringt 4 Punkte Abzug, bei 9 - 13 Punkten allerdings nur noch 2 Punkte. Bei 14 - 17 Punkten besteht Nachschulungspflicht, bei Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte abgezogen. Sind 18 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an.

Vergleich Punktesystem alt/neu an Beispielen:
 
Verkehrsdelikt - Punkte alt/Punkte neu
 
Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts - 1 / 1

Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts - 1 / 1

Überfahren einer Roten Ampel (1)  - 4 / 2

0,8 Promille Alkohol am Steuer(2) - 4 / 2

Während der Fahrt mit Handy telefonieren - 1 / 1

Unterschreiten des Sicherheitsabstandes (3) - 3 / 2

(1)Rotlicht über eine Sekunde (2) Ordnungswidrigkeit ohne Fahrfehler; (3) bei 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts

 
Der Bußgeldkatalog soll verschärft werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht und wie die rund fünfzig Millionen Alt-Punkte in das neue Punktesystem übertragen werden sollen, muß abgewartet werden. Ein Straferlaß ist jedenfalls nicht geplant. Die Einzelverjährung ist wohl die sinnvollste Regelung der geplanten Reform. Zu kritisieren ist allerdings, daß die die Grenze von 8 Punkten nach der neuen Regelung schneller erreicht werden kann.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de