Wer als Konsument von Drogen auffällig wird, muss mit Post von der Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Neben dem Straf- oder Bußgeldverfahren erwartet den Betroffenen, sofern er eine deutsche Fahrerlaubnis hat, wegen desselben Vorfalls ein Entziehungsverfahren seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Der Vorfall muss sich nicht unbedingt im Straßenverkehr abgespielt haben. Denn den Beamten von der Führerscheinstelle genügt schon die Kenntnis von einem einzigen Konsum harter Drogen um von der Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen zu können. Eine Ausnahme besteht für die "weiche Droge" Cannabis, wo Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum bestehen müssen. Aufgrund der unterstellten Nichteignung wird die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügen. Die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen steht in der Fahrerlaubnisverordnung und im Straßenverkehrsgesetz. Durch die Entziehungsverfügung kommt es zum endgültigen Erlöschen der Fahrerlaubnis. Will der Betroffene zukünftig wieder fahren, muss er deswegen die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen. Wegen des vorausgegangenen Drogenkonsums ist die Neuerteilung aber an das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geknüpft. Der Antragssteller muss der Behörde die bestandene MPU nachweisen. Erst dann kann er mit einer Neu-Erteilung rechnen. Eine positive MPU bedeutet, dass dem Probanden seine wiedererlangte Fähigkeit zur sicheren, rauschmittelfreien Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund medizinischer und psychologischer Untersuchungen bescheinigt wird. Beim "Drogensünder" muss sich ein tiefgreifender Einstellungswandel feststellen lassen. Eine Grundlegende Voraussetzung um zu einer solchen Beurteilung des Fahrerlaubnis-Bewerbers zu kommen ist allerdings der Nachweis einer mindestens einjährigen Drogenabstinenz.
Der ertappte Drogensünder wird also mindestens 12 Monate ohne Fahrerlaubnis auskommen müssen. Wenn die frühere Drogenproblematik intensiv war, wird man von einem noch längeren Verzichtszeitraum auszugehen haben. Bei Abhängigen ist eine Entwöhnungstherapie notwendig.
Für den Betroffenen, der wieder eine Fahrerlaubnis erhalten will, ist es daher empfehlenswert mit dem Nachweis seines Drogenverzichts und der Aufarbeitung der eigenen Problematik (Einsichtsprozess) so bald wie möglich zu beginnen. Ein anerkannter Nachweis der Abstinenz ist über ein polytoxikologisches Drogenscreening unter fachärztlicher Aufsicht zu erbringen. Man wird dabei über einen längeren Zeitraum einige Mal unangekündigt zur Abgabe von Blut- oder Urinproben einbestellt. Die charakterliche Aufarbeitung des eigenen Fehlverhaltens sollte in einem verkehrspsychologischen Aufbauseminar erfolgen.
Ohne das Vorliegen der Faktoren Abstinenznachweis und grundlegender Einstellungswandel sind realistische Chancen auf das Bestehen der MPU nicht gegeben.
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Hinweis:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Spezialist für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
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