Vorladung zur Vernehmung bekommen - wie verhalten

Strafrecht und Justizvollzug
05.01.20111995 Mal gelesen

Jeder von uns kann jederzeit Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden. Wie schnell das mitunter gehen kann, konnte man in jüngster Zeit z. B. im Fall des Thüringischen Ministerpräsidenten sehen.

Als Beschuldigter sollte man unbedingt vierGrundregeln beachten, die dabei helfen, ein Strafverfahren möglichst unbeschadet zu überstehen.

  1. Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten haben: Wenden Sie sich an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt! Auch Ihr seit Jahrzehnten vertrauter Hausanwalt kann Ihnen in diesem Fall kaum weiterhelfen, soweit er sich nicht im Strafprozessrecht auskennt. Und das gilt für die meisten Rechtsanwälte! Dies ist keine Werbung, sondern ein ernst gemeinter Ratschlag, der Ihnen viel Geld und Ärger sparen kann. 
  2. Schweigen Sie! Beantworten Sie auf gar keinen Fall die Fragen der Polizei, bevor Sie nicht mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt gesprochen haben! Sie sind unter keinen Umständen verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Viele Menschen verspüren das Bedürfnis, gegen sie erhobene Vorwürfe auf der Stelle "richtig zu stellen". Widerstehen Sie dieser Versuchung! Rechtfertigungsdrang ist ein denkbar schlechter Ratgeber.
  3. Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, bedeutet das zwingend nur das Eine: Die Polizei geht davon aus, dass Sie eine Straftat begangen haben! Die Polizei wird es sich daher zum Ziel machen, Ihnen diese Straftat nachzuweisen. Nur dazu werden Ihre Angaben benötigt. 
  4. Solange Sie nicht wissen, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat, können Sie auch die Vorwürfe gegen Sie nicht entkräften, selbst wenn Sie noch so unschuldig sind. Vielleicht hat ein bösmeinender Mitmensch hanebüchene Anschuldigungen gegen Sie in die Welt gesetzt und Ihre drei ärgsten Feinde haben bereits gegen Sie ausgesagt. Die Polizei wird es Ihnen nicht sagen. Sondern Ihnen die Fragen stellen, die Sie am meisten in Bedrängnis bringen können. Ein Strafverteidiger hingegen kann mit der Polizei und Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe verhandeln und kann durch Einsicht in die Verfahrensakten herausfinden, was gegen Sie eigentlich vorliegt. Und wenn eine Erklärung zur Sache sinnvoll ist, kann Ihr Strafverteidiger die dann immer noch für Sie abgeben.

Schließlich ein Letztes:

Ja, es stimmt. Ihr Rechtsanwalt verdient mit seiner Arbeit Geld. Im Zweifel Ihr Geld. Für Sie kann diese Geld die beste Anlage überhaupt sein, kann Ihr Strafverteidiger Ihnen doch helfen, viel Ärger, Zeit und Geld zu sparen. Die Erfahrung zeigt leider, dass viele Menschen der Polizei mehr Vertrauen entgegenbringen als einem Rechtsanwalt. Das wäre ein Fehler. Denn nur Ihr Rechtsanwalt ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.

Und ein Allerletztes:

Drucken Sie sich dieses Merkblatt aus und lesen es in regelmäßigen Abständen nochmal durch. Es hilft!

Ihr                                                                                                                                  

Christoph Nebgen                                                                                                                      

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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