Vorladung bekommen - wie soll ich mich verhalten?

Strafrecht und Justizvollzug
02.11.2010987 Mal gelesen

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass gegen ihn wegen des Vorwurfs einer Straftat ermittelt wird. Oft erfahren Sie davon erst, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen und aufgefordert werden, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

 

In diesem Fall sollten Sie unbedingt einige Grundregeln beachten:

1. Wenden Sie sich so früh wie möglich an einem Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig ist! Der Anwalt, der Ihr Testament erstellt hat oder Ihre Mietangelegenheiten regelt, wird Ihnen im Strafverfahren nicht von Nutzen sein. Auch wenn Sie Ihrem "Hausanwalt" vertrauen - bei einem Strafverfahren sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen.

2. Äußern Sie sich nicht zu dem Vorwurf, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben! Es ist verständlich, sich gegen vermeintlich zu Unrecht erhobene Beschuldigungen zur Wehr setzen zu wollen und sich der Polizei gegenüber rechtfertigen zu wollen. Ein solches Vorgehen ist aber in den allermeisten Fällen schädlich. Es ist unbedingt erforderlich, den Akteninhalt zu kennen und zu wissen, gegen was Sie sich eigentlich verteidigen müssen. Schweigen Sie daher, bis Sie den Inhalt der Ermittlungsakte mit einem Strafverteidiger besprochen haben. Sie müssen wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, bei der Polizei eine Aussage zu machen (auch wenn die Vorladung den Eindruck machen könnte).

3. Bedenken Sie, dass die Polizei davon ausgeht, dass Sie eine Straftat begangen haben und Ihnen diese Tat nun nachweisen will. Die Polizei hat kein Interesse daran, den Vorwurf gegen Sie aus der Welt zu schaffen. Bei diesem Wunsch ist Ihnen allein Ihr Verteidiger behilflich. Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, dann ist die Polizei nicht Ihr Freund und Helfer.

4. Tun Sie nichts, bevor Sie den Akteninhalt kennen! Sie wissen vorher nicht, welche Beweismittel gegen Sie vorliegen und was Ihnen genau vorgeworfen wird. Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten Sie in vollem Umfang nur über einen Rechtsanwalt. Erst nach Durchsicht der Akte und einer Besprechung mit einem Strafverteidiger ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll.

Zuletzt möchte ich noch Folgendes anmerken:

Viele Menschen bringen bei einem Strafverfahren der Polizei zunächst einmal mehr Vertrauen entgegen als einem Rechtsanwalt. Die Ansicht, dass die Polizei "Freund und Helfer" ist, scheint weit verbreitet zu sein. Eine Ernüchterung tritt dann ein, wenn eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt - obwohl der nette Polizist gesagt hat, das Verfahren werde doch sicher eingestellt. Diese Entscheidung kann jedoch der Polizist überhaupt nicht beeinfkussen. Bedenken Sie, dass die Polizisten darin geschult sind, Menschen zu vernehmen und Ihnen eventuell etwas entlocken können, was Sie auf keinen Fall sagen wollten.

Denken Sie daran, dass einzig Ihr Rechtsanwalt allein IHRE Interessen vertritt.

 

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

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